SumatraPDF statt Adobe Acrobat Reader
n rnJa. Bisher brauchte man den Adobe Reader nur, wenn man PDF Formulare am Bildschirm ausfüllen und abspeichern musste. Da die Open Source Lösung MUPDF diese Funktion unterstützt, gibt es wegen der hohen Sicherheit beim Einsatz dieser freien Produkte wieder einen Grund weniger, den Adobe Acrobat Reader einzusetzen.rnBekanntlich verlangt Adobe, dass man sich die kostenlose Erlaubnis holt, wenn man den Reader im Firmeneinsatz verwendet. Seit Januar 2016 muss man hierfür eine weitere Hürde nehmen, indem man sich eine Adobe ID anlegt. Erst dann kommt man an das Erlaubnis-Formular.rnrnDer SumatraPDF (64-Bit empfohlen) ist klein, schlank und schnell und stellt alle wichtige PDF Inhalte sicher dar. Trifft man auf ein Formular, das ausgefüllt werden soll, öffnet man es mit dem MUPDF Programm. Beim Verlassen des Programms nach dem Ausfüllen fragt MUPDF nach dem Dateinamen zum „Speichern unter…“. Schon hat man das ausgefüllte PDF vorliegen.rnrnFazit: Aus Sicherheitsüberlegungen und ohne großen Komfortverlust lassen sich alle Adobe Produkte aus dem Netzwerk entfernen (Reader, Flash, Shockwave, Air). Die verwendeten Ersatzprodukte sind freie Software. (Post ID:260)n
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Adobe Redistribution komplizierter
n rnSeit 16. Januar 2016 muss man eine Adobe-ID (funktioniert nur mit einer zur Firma gehörigen Domain E-Mail-Adresse) anlegen und einmal pro Jahr die Erlaubnis zum Einsatz vom Adobe Reader und von Flash in Unternehmensnetzwerken einholen.rnBitte beachten Sie: Ihre bisherige Redistributionslizenz verfällt oder ist bereits verfallen. Wenn Sie weiterhin den Adobe Reader oder Flash in Firmenumgebungen einsetzen möchten, müssen Sie die oben genannten Schritte einmal alle 12 Monate wiederholen. Dazu ist jeweils das komplette Erlaubnisformular unter Nutzung der neu angelegten Adobe ID zu wiederholen.rnrnFazit bzw. meine Konsequenz: Ich habe Adobe Produkte komplett von allen Rechnern verbannt und nutze ausschließlich Open Source Produkte (MUPDF und SumatraPDF). Das Geschäftsgebaren und der administrative Aufwand, den Adobe verlangt, sowie die Ungewissheit, was in den USA mit meinen Daten geschieht, sind recht fragwürdig und decken sich nicht mit deutschem Datenschutzrecht! (Post ID:262)n
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EU Cookie-Richtlinie
n rnWer fühlt sich nicht genervt durch fast alle Webseiten, die ein in der EU vorgeschriebenes „Cookie Accept Banner“ einblenden. Schön dass Webseiten darüber informieren, dass Sie Cookies zur Informationsverarbeitung nutzen. Wer das aber ohnehin weiß (also ziemlich alle, die mit IT zu tun haben), gibt es zum Glück für die Browser Google Chrome und Mozilla Firefox eine Erweiterung, die diese Popups fast in allen Fällen von vornherein entfernt.rnrn“I dont care about cookies“ heisst sie und ist kostenlos. Neben „uBlock origin“ und der MVPS Hosts Tabelle ist das Surfen im Internet (und dank zuletzt genannter auch die Microsoft Apps) weitgehend werbefrei und ohne nervige Popup-Meldungen. (Post ID:263)n
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Handeln Sie nach dem IT-Sicherheits-Gesetz
Seit Mai 2015 gibt es das für alle Unternehmen verpflichtende IT-Sicherheitsgesetz. Eine Studie von PricewaterhouseCoopers ergab, dass viele Unternehmen die Gefahren unterschätzen und immer noch das Thema Sicherheit zu wenig behandeln. Darüber hinaus sind viele Firmen unterversichert. Bei einem durchschnittlichen Schaden von 80.000 ? Im Jahr 2015 ist das ein hohes Risiko. Mit unserem IT-Sicherheitscheck (Details erhalten Sie hier oder über die Kachel oben) erstellen wir ein Testat auf Basis von BSI Grundschutz und Prüfungsstandard 330 des IDW und testieren Ihnen Ihren Sicherheitsstatus. Im Workshop erfahren Sie, wie Sie kritische Bereiche besser absichern können.
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