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SUMMARY:NIS2: Jetzt registrieren!
DESCRIPTION:https://tech-nachrichten.de/108862-2/ - Artikel vom: Do.\, 27. November 2025\, 11:38:08 - Wie immer gern als #Podcast hören.\n \nDie EU-Richtlinie NIS-2 (Network and Information Security Directive) ist seit 2024 ein zentraler Baustein zur Verbesserung der Cybersicherheit im europäischen Wirtschaftsraum. Mit der deutschen Umsetzung im #NIS2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurden nicht nur KRITIS-Betreiber\, sondern auch zahlreiche weitere Unternehmen erstmalig reguliert.\n \nDer entscheidende Punkt: Auch Unternehmen\, die bisher nicht unter KRITIS fielen\, gelten nun als „wichtige Einrichtungen“ und müssen sich registrieren.\n \nWarum eine Registrierung Pflicht ist\n \nAlle Unternehmen\, die unter NIS-2 fallen – also sowohl „besonders wichtige Einrichtungen“ (ehemals KRITIS) als auch „wichtige Einrichtungen“ (neu betroffene Unternehmen) – sind gesetzlich verpflichtet\, sich bei der gemeinsamen Registrierungsstelle von BSI und BBK zu melden.\n \nDamit sollen die Behörden:\n \n\nAnsprechpartner im Notfall erreichen können\n \nCybervorfälle zentral erfassen\n \nInformationen\, Warnungen und Pflichten zielgerichtet verschicken\n \ndie Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen überwachen\n\n \nDie Registrierung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen\, nachdem ein Unternehmen feststellt oder feststellen kann\, dass es unter NIS-2 fällt.\n \nWo müssen sich Unternehmen registrieren?\n \nDie Registrierung erfolgt online über eine Elster ID. Ich habe dazu einen separaten Artikel geschrieben.\n \nDieses Portal ist die zentrale Anlaufstelle für:\n \n\nbisherige KRITIS-Betreiber\n \nalle neuen NIS-2 „wichtigen Einrichtungen“\n \nNIS-2-relevante Dienstleister\n \nBetreiber digitaler Dienste\n\n \nWelche Daten werden benötigt?\n \nDie Registrierung erfordert unter anderem:\n \n\nUnternehmensname und Rechtsform\n \nAdresse und Kontaktdaten\n \nName des gesetzlichen Vertreters\n \nNACE-Code (wirtschaftliche Tätigkeit)\n \nbetroffene Sektoren und Dienste\n \nöffentliche IP-Adressbereiche\n \nLänder\, in denen Dienste erbracht werden\n\n \nJe vollständiger die Angaben\, desto schneller der Registrierungsprozess.\n \nWer ist überhaupt betroffen?\n \nDas Gesetz unterscheidet zwei Kategorien:\n \nBesonders wichtige Einrichtungen\n \n(z. B. Energie\, Wasser\, Gesundheitswesen\, große Hersteller\, bestimmte IT-Dienstleister)\n \nWichtige Einrichtungen\n \n(z. B. mittelgroße Unternehmen vieler Branchen ab bestimmten Schwellenwerten)\n \nEin Unternehmen ist in der Regel betroffen\, wenn es:\n \n\nmehr als 50 Mitarbeiter hat und\n \nüber 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme liegt\n \noder in einen der NIS-2-Sektoren fällt\n\n \nDamit betrifft NIS-2 weit mehr Firmen als früher – vom Produktionsbetrieb über IT-Dienstleister bis hin zu Logistik\, Lebensmittelwirtschaft und Chemie.\n \nFazit: Jetzt Klarheit schaffen und registrieren\n \nUnternehmen\, die bereits einen IT-Sicherheitscheck sowie eine Risikoanalyse mitsamt Notfallplan durchgeführt haben\, verfügen in der Regel über die notwendigen Informationen\, um sicher festzustellen:\n \n\nob sie unter die NIS-2-Richtlinie fallen\,\n \nwelcher Kategorie („wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung) sie zugeordnet werden\n \nund ob eine Registrierung im MIP-Portal des BSI/BBK erforderlich ist.\n\n \nWenn diese Grundlagen bereits vorhanden sind\, kann die Registrierung schnell und rechtssicher erfolgen.\n \nAlle anderen Unternehmen – insbesondere solche\, die bislang keine systematische IT-Dokumentation\, Gap-Analyse oder Risikobewertung nach BSI-Grundschutz durchgeführt haben – sollten zunächst die nötigen Voraussetzungen schaffen. Dafür empfiehlt sich das kombinierte NIS-2 Vorbereitungspaket\, bestehend aus:\n \n🔹 IT-Sicherheitscheck und Gap-Analyse nach BSI-Grundschutzhttps://tech-nachrichten.de/it-sicherheits-check/\n \n🔹 Schulung\, Risikoanalyse & Notfallkonzept nach NIS-2-Anforderungenhttps://tech-nachrichten.de/schulung-notfallkonzept-risiko/\n \nErst auf dieser Basis kann sauber bewertet werden\, ob das Unternehmen als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ gilt – und ob eine Registrierungspflicht besteht.
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