Wichtige Neue Verordnung Datensicherung
n rnSeit 1.1.2017 müssen laut Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoDB, § 146 Abs. 5 Satz 2 AO) alle betroffenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (bis zu 10 Jahre) jederzeit verfügbar und elektronisch lesbar sein.rnZum Erfüllen der Forderung ist eine…
n rnSeit 1.1.2017 müssen laut Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoDB, § 146 Abs. 5 Satz 2 AO) alle betroffenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (bis zu 10 Jahre) jederzeit verfügbar und elektronisch lesbar sein.rnZum Erfüllen der Forderung ist eine…
