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Inhalt des Artikels

Dieer Artikel gibt Informationen für Systemkoordinatoren, die für die Verwaltung von IT-Systemen in Unternehmen oder Organisationen zuständig sind. Der Artikel erklärt, was Systemkoordinatoren tun, welche Fähigkeiten sie benötigen, welche Herausforderungen sie bewältigen müssen und welche Vorteile sie haben. Der Artikel gibt auch Tipps, wie Systemkoordinatoren ihre Arbeit effizienter und sicherer gestalten können, zum Beispiel durch Automatisierung, Dokumentation, Kommunikation und Weiterbildung. Der Artikel betont die Wichtigkeit der Systemkoordination für den Erfolg von IT-Projekten und die Zufriedenheit der Nutzer.

Begriffsdefinitionen und Verwendung

  • Systemkordinator (gn*) – amtliche Stellenbezeichnung, genderneutral
  • Systemkoordinierende – Verwendung dieser Schreibweise im Fließtext/Tutorials
  • SYSKO – Abkürzung bzw. Kurzbezeichnung, genderneutral, taucht auch im Logo „SYSKO zertifiziert“ auf.

Server in der Cloud: Systemkoordinierende ebenfalls erforderlich

Auch wenn Ihre Server nicht mehr in Ihren Räumlichkeiten stehen (man nennt das: On-Premises), sondern in Microsoft-Azure Rechenzentren in Frankfurt und bei Berlin (auch als Infrastructure as a Service – bezeichnet), bleiben die Aufgaben der Systemkoordinierenden erhalten. Lediglich die Werkzeuge und Verknüpfungen können unterschiedlich sein. In der Sysko-Ausbildung lernen Sie, bedarfsgerecht die notwendigen Aufgaben zu meistern.

Ausbildung und Zertifizierung für Systemkoordinierende

Mein Name ist Patrick Bärenfänger und ich bin seit 1990 im atruvia (ehemals Fiducia & GAD IT AG) Konzern tätig. Als TÜV zertifizierter IT-Security Manager und -Auditor verantworte ich die Ausbildung und Qualifizierung für Systemkoordinierende, erstelle IT-Sicherheits-Testate und Notfallpläne mit Risiko-Analysennach BSI Grundschutz und IDW PS 330 und unterstütze Sie bei Microsoft Lizenz-Überprüfungen. 

In Ihrem gevis ERP | BC Projekt bzw. gevis ERP | BC Vertrag wurde auch die 2-tägige Schulung und Qualifizierung der Systemkoordinierenden budgetiert. Als ausgebildete und zertifizierte verstehen und administrieren Sie die Zusammenhänge auf Server- und Software-Ebene, die zum reibungslosen Betrieb der Warenwirtschaft erforderlich sind.
Darüber hinaus hilft das Wissen Ihnen, die Mindestvoraussetzungen vom Grundschutzkatalog des Bundesministeriums für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zu erfüllen. Sie schützen Ihre Mitarbeiter besser vor aktiven Bedrohungen und kennen die Wesentlichen Rechtsrisiken. Aber auch für die tägliche Arbeit optimieren wir im Rahmen der Schulung gemeinsam die administrativen Prozesse. Rezepte, Anleitungen und der Zugriff auf das Sysko-Portal ergänzen Ihre Mehrwerte.

Daher ist die 2-tägige Sysko-Schulung (Remote über Microsoft Teams) Bestandteil des gevis ERP | BC Vertrages und Sie haben bereits am Anfang im Rahmen der Budget-Übersicht diese Schulung wirtschaftlich eingeplant. Mehr Informationen hier: 

Erreichen und Erhalt der Zertifizierung

Der zertifizierte Systemkoordinator qualifiziert sich durch die Schulungsmodule 1+2+3, 2+3 oder 3 (siehe Schulungsübersicht, 1=Classic nativ, 2=Classic SQL, 3=RTC). Je nachdem, welche Stufe erreicht wurde, verfällt der Status, wenn das Unternehmen durch Migration eine höhere Stufe erreicht, als der Sysko bestandene Prüfungen nachweisen kann. Stellt ein Unternehmen auf RTC (Business Central) um und der Sysko hat nur Classic/SQL Zertifizierung, muss die Aufbauschulung 3 noch absolviert und die Updateprüfung bestanden werden.

Ein zertifizierter Sysko darf die oben im Artikel verknüpfte Stellenbeschreibung und das Logo „SYSKO zertifiziert“ verwenden:

Ausscheiden von Systemkoordinierenden und Ausbildung neuer SYSKOs

Der Systemkoordinierenden-Status ist personengebunden. Wenn Ihr bisheriger Systemkoordinator das Unternehmen verlässt oder nicht mehr für die Erfüllung der SYSKO-Pflichten und Aufgaben in Frage kommt, sollte zur weiteren Erfüllung der Vorgaben nach BSI Grundschutz und IDW Prüfungsstandard PS330 ein neuer Mitarbeiter zum Systemkoordinator ausgebildet und zertifiziert werden. 

Die Schulung dauert zwei Tage und findet Remote via Microsoft Teams statt.

Sie haben keine Systemkoordinierenden zertifiziert? – Gefahren Geschäftsführer

Damit Ihre EDV-Umgebungen reibungslos funktionieren, müssen alle beteiligten Komponenten auf dem neuesten Stand sein. Dazu gehört, dass Sie die installierten Softwareprodukte regelmäßig aktualisieren und die Hardware innerhalb der fiskalischen Abschreibungszeiträume (derzeit 5 Jahre) modernisieren. Das ist nicht nur eine technische Notwendigkeit, sondern auch eine gesetzliche Pflicht. Denn Sie müssen die Mindestvoraussetzungen der Grundschutzkataloge des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und den Prüfungsstandard 330 der Wirtschaftsprüfer erfüllen. Wenn Sie das nicht tun, riskieren Sie im Schadenfall Probleme mit der Versicherung oder sogar eine persönliche Haftung.

Sie können sich das wie bei einem Auto vorstellen: Wenn Sie es nicht regelmäßig warten und reparieren lassen, kann es zu Pannen oder Unfällen kommen. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen als Geschäftsleitung Ihres Unternehmens. Sie können zwar einige Aufgaben an einen Dienstleister als Auftragsverarbeiter delegieren, aber das entbindet Sie nicht von Ihrer Haftung.

Um Ihnen die Aktualisierung und Wartung Ihrer Systeme zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Schulung für einen Systemkoordinator an. Das ist eine Person aus Ihrem Unternehmen oder ein externer Dienstleister, der sich um die Betreuung Ihrer Systeme kümmert. In der zweitägigen Schulung in Ihren Räumlichkeiten lernt der Systemkoordinator, wie er Ihre Systeme sicher und betriebsbereit hält und wie er das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten gewährleistet. Die Teilnahme an der Schulung ist für Sie kostenfrei.

Wir hoffen, dass Sie von diesem Angebot Gebrauch machen und sich bald für die Schulung anmelden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung sowie jede Art der Verwertung der Dokumente und der Aufzeichnung untersagt sind und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GWS Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme mbH.