Begriffsdefinitionen und Verwendung
- Systemkordinator (gn*) – amtliche Stellenbezeichnung, genderneutral
- Systemkoordinierende – Verwendung dieser Schreibweise im Fließtext/Tutorials
- SYSKO – Abkürzung bzw. Kurzbezeichnung, genderneutral, taucht auch im Logo „SYSKO zertifiziert“ auf.
Server in der Cloud: Systemkoordinierende ebenfalls erforderlich
Auch wenn Ihre Server nicht mehr in Ihren Räumlichkeiten stehen (man nennt das: On-Premises), sondern in Microsoft-Azure Rechenzentren in Frankfurt und bei Berlin (auch als Infrastructure as a Service – #IaaS bezeichnet), bleiben die Aufgaben der Systemkoordinierenden erhalten. Lediglich die Werkzeuge und Verknüpfungen können unterschiedlich sein. In der Sysko-Ausbildung lernen Sie, bedarfsgerecht die notwendigen Aufgaben zu meistern.
Ausbildung und Zertifizierung für Systemkoordinierende
Mein Name ist Patrick Bärenfänger und ich bin seit 1990 im atruvia (ehemals Fiducia & GAD IT AG) Konzern tätig. Als TÜV zertifizierter IT-Security Manager und -Auditor verantworte ich die Ausbildung und Qualifizierung für Systemkoordinierende, erstelle IT-Sicherheits-Gutachten und Notfallpläne mit Risiko-Analysennach BSI Grundschutz und IDW PS 330 und unterstütze Sie bei Microsoft Lizenz-Überprüfungen.
In Ihrem gevis ERP | BC Projekt bzw. gevis ERP|BC Vertrag wurde auch die 2-tägige Schulung und Qualifizierung der Systemkoordinierenden budgetiert. Als ausgebildete und zertifizierte #Systemkoordinierende verstehen und administrieren Sie die Zusammenhänge auf Server- und Software-Ebene, die zum reibungslosen Betrieb der Warenwirtschaft erforderlich sind.
Darüber hinaus hilft das Wissen Ihnen, die Mindestvoraussetzungen vom Grundschutzkatalog des Bundesministeriums für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) zu erfüllen. Sie schützen Ihre Mitarbeiter besser vor aktiven Bedrohungen und kennen die Wesentlichen Rechtsrisiken. Aber auch für die tägliche Arbeit optimieren wir im Rahmen der Schulung gemeinsam die administrativen Prozesse. Rezepte, Anleitungen und der Zugriff auf das Sysko-Portal ergänzen Ihre Mehrwerte.
Die Stellenbeschreibung für Systemkoordinierende erläutert die Aufgaben.
Daher ist die 2-tägige Sysko-Schulung in Ihrem Hause Bestandteil des gevis ERP | BC Vertrages und Sie haben bereits am Anfang im Rahmen der Budget-Übersicht diese Schulung wirtschaftlich eingeplant. Mehr Informationen hier:
https://tech-nachrichten.de/schulung-sysko-basis/
Erreichen und Erhalt der Zertifizierung
Der zertifizierte Systemkoordinator qualifiziert sich durch die Schulungsmodule 1+2+3, 2+3 oder 3 (siehe Schulungsübersicht, 1=Classic nativ, 2=Classic SQL, 3=RTC). Je nachdem, welche Stufe erreicht wurde, verfällt der Status, wenn das Unternehmen durch Migration eine höhere Stufe erreicht, als der Sysko bestandene Prüfungen nachweisen kann. Stellt ein Unternehmen auf RTC (Business Central) um und der Sysko hat nur Classic/SQL Zertifizierung, muss die Aufbauschulung 3 noch absolviert und die Updateprüfung bestanden werden.
Ein zertifizierter Sysko darf die unter den Downloads verfügbare Stellenbeschreibung und das Logo „SYSKO zertifiziert“ verwenden:

Ausscheiden von Systemkoordinierenden und Ausbildung neuer SYSKOs
Der Systemkoordinierenden-Status ist personengebunden. Wenn Ihr bisheriger Systemkoordinator das Unternehmen verlässt oder nicht mehr für die Erfüllung der SYSKO-Pflichten und Aufgaben in Frage kommt, sollte zur weiteren Erfüllung der Vorgaben nach BSI Grundschutz und IDW Prüfungsstandard PS330 ein neuer Mitarbeiter zum Systemkoordinator ausgebildet und zertifiziert werden.
Die Schulung dauert zwei Tage und findet Remote via Microsoft Teams statt.
Sie haben keine Systemkoordinierenden zertifiziert? – Gefahren Geschäftsführer
EDV-Umgebungen funktionieren nur im korrekten Zusammenspiel aller beteiligten Komponenten.
Hierzu ist es erforderlich, kontinuierlich alle Komponenten seitens installierter Softwareprodukte auf dem aktuellen Stand zu halten.
Dies spiegelt sich in den als Mindestvoraussetzung geltenden Regeln der Grundschutzkataloge des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) und dem Prüfungsstandard 330 der Wirtschaftsprüfer wider.
Diese beiden Regularien sind für jedes Unternehmen Pflicht, um z.B. im Schadenfall keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen.
Im Rahmen der fiskalischen Abschreibungszeiträume (derzeit 5 Jahre) wird es auch immer wieder erforderlich sein, Hardware (d.h. wieder alle Beteiligten Komponenten, wie Server und Arbeitsplätze durch Ersatzinvestition zu modernisieren), genauso wie alte Softwareprodukte nicht auf neuer Hardware lauffähig sind.
Das Ganze ist in etwa vergleichbar mit der Wartung eines Autos und seiner Einzelbestandteile.
Verantwortlich (in Einzelfällen sogar privat haftend) für die Einhaltung (im Übrigen auch für eine ordnungsgemäße Durchführung der Datensicherung) ist die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens, operativ wird es durch die Funktion „Systemkoordinator“ durchgeführt. Dies ist gesetzlich so geregelt und lässt sich unter anderem aus dem HGB ableiten.
Ein „Wartungsstau“ führt dazu, dass
a) Sicherheitslücken in den Betriebssystemen vorhanden sind, vor denen Sie auch eine Firewall nicht schützen kann
b) Windows-Updates, die bekannte Fehler beheben nicht eingespielt sind
c) möglicherweise keine ordnungsgemäße Datensicherung praktiziert wird (inklusive Lagerung der Bänder u.a.)
d) Fehler im Zusammenspiel der Komponenten auftreten
e) die Gerätschaften keine Wartung mehr haben und ein Austausch/Modernisierung einer Einzelkomponente mit den alten Restkomponenten nicht funktioniert.
Auch wenn Sie das Durchführen einiger Aktionen einem Dienstleister als Auftragsverarbeiter übertragen können, bleibt beispielsweise das unmittelbare Haftungsrisiko bei groben Verstößen gegen die Datensicherungspflicht beim Unternehmen. Bei einigen Szenarien haftet ein Geschäftsführer sogar persönlich.
Damit Kunden die verlangten Aktualisierungen selbst durchführen können, steht im gevis Vertrag die Pflicht zur Ausbildung und Zertifizierung eines Systemkoordinators. In dieser 2-tägigen Veranstaltung in Ihren Räumlichkeiten erlernt Ihr dafür bestimmter Mitarbeiter, wie er die Grundvoraussetzungen erfüllen, Ihre Systeme betriebsbereit und sicher halten und das Zusammenspiel der einzelnen Komponenten zum Gesamtbild.
Betreiben Sie Ihre Lösung über einen externen Dienstleister, ist es (dieser kann kein gevis-spezifisches Administratoren-Wissen haben) sinnvoll, diesen an der Sysko-Schulung teilnehmen zu lassen. Die Teilnahme ist für Sie nicht mit Mehrkosten verbunden.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung sowie jede Art der Verwertung der Dokumente und der Aufzeichnung untersagt sind und bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der GWS Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme mbH.