Di. 09. Apr. 2019 23:33 vor 7 Jahren
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Wichtige Neue Verordnung Datensicherungn rnSeit 1.1.2017 müssen laut Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoDB, § 146 Abs. 5 Satz 2 AO) alle betroffenen Daten für die Dauer der Aufbewahrungsfrist (bis zu 10 Jahre) jederzeit verfügbar und elektronisch lesbar sein.rnZum Erfüllen der Forderung ist eine…