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Patchday bei Microsoft und Adobe
Mehr als zehn kritische Sicherheitslücken Lücken wurden bei Microsoft (in Windows und Office) geschlossen und über 100 in Adobe Produkten wie Flash Player und Acrobat Reader DC. Aufgrund des hohen Gefahren-Potentials, dass unberechtige Personen die Systeme unter ihre Kontrolle bringen können und dann beispielsweise alles verschlüsseln oder Daten stehlen ist das zeitnahe Installieren der kritischen Sicherheit-Patches auf allen Arbeitsstationen und Windows Servern sehr wichtig. Eine Arbeits-Erleichterung stellt der Einsatz von Google Chrome für Enterprise dar. Einmal fertig eingerichtet, spart er dem Administrator (Ihnen) jeden Monat viel Arbeit: * Adobe Flash Player kann komplett deinstalliert werden (wird meist vor Bekanntwerden von Lücken automatisch im Chrome Enterprise aktualisiert und die Funktion ist hier sicherer als als separates Programm * Acrobat Reader DC kann ebenfalls deinstalliert und PDF-Dateien per Richtlinie mit dem in Google Chrome Enterprise enthaltenen PDF-Betrachter verknüpft werden * Der Browser aktualisiert sich automatisch auch dann, wenn nur User angemeldet sind. (Post ID:435)Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
verschärft Datenschutzgesetz ab 28.05.2018 auch nach deutschem Recht. Wie sind Sie darauf vorbereitet?
Bei der Prüfung auf IT-Sicherheit nach BSI Grundschutz sind auch Themen aus der Datenschutz-Grundverordnung #DSGVO relevant, daher können wir Sie in Teilbereichen aus der Perspektive der IT-Sicherheit wie folgt unterstützen:
IT-Sicherheitscheck
Bei diesem #Testat wird eine Bestandsaufnahme auf Basis vom #BSI-Grundschutz Katalog 200-1 und dem Prüfungs-Standard 330 des IDW erstellt. Da neben der IT-Sicherheit auch organisatorische und Datenschutz-Themen beleuchtet werden, erhalten Sie dadurch auch Einblicke, was zu Gunsten der IT-Sicherheit zu tun ist.
Das Testat wird durch einen TÜV-zertifizierten IT-Security Manager/Auditor erstellt. Dieses kann in der Regel auch bei Terminen mit Banken/Versicherungen und dem Verbandsprüfer vorgelegt werden und Einfluss auf ein positives Rating haben. Wichtiger Hinweis: Der IT-Sicherheitscheck ist keine Datenschutz-Beratung, der Prüfer ist kein Datenschutz-Beauftragter und die Pflicht, einen solchen auszubilden und die resultierenden Maßnahmen durchzuführen obliegt Ihnen.
