Inhaltsverzeichnis
  1. NIS2 Umsetzungsgesetz geplantes Inkrafttreten 2
  2. Phishing, Quishing, Smishing oder Vishing 3
  3. Crowdstrike vs. CounterStrike 4 - 5
  4. Cybersicherheit – Authentifizierungs Tipps 6 - 7
  5. Kaspersky Antivirus in den USA verboten 8
  6. Das bedeutet NIS2 für Ihre IT-Security 9
  7. IT-Sicherheit und NIS2- Ihre Meinung bitte 10
  8. Anydesk Server wurden gehackt 11
  9. SSH – Terrapin Angriffs-Szenario 12 - 13

NIS2 Umsetzungsgesetz geplantes Inkrafttreten

Aus einem Papier des Bundesministeriums für Inneres und Heimat geht mittlerweile eine Roadmap für das #NIS2 Gesetz hervor. Hier (dank einem LinkedIn Beitrag von Manuel Altug) der verbleibende Zeitplan:

Bundesrat 1. Durchgang27. September 2024
Kabinettbeschluss über Gesetzänderung2. Oktober 2024 mit Nachmeldung
Zuleitung Bundestag
Bundestag 1. Lesung10./11. Oktober 2024
Ausschüsse, AnhörungBeschluss Anhörung 16. Oktober 2024Anhörung: 4. November 2024Abschluss IA: 13. November 2024
Bundestag 2./3. Lesung5./6. Dezember 2024
Bundesrat 2. Durchgang14. Februar 2025
Inkrafttreten01. März 2025
Roadmap NIS2 Umsetzungsgesetz

[time_until date="01.03.2025" calendar=1]

Ab diesem Datum bleiben drei Monate "Karenzzeit" um sich im BSI-Portal zu registrieren und festgestellte Mängel zu beseitigen oder Maßnahmen aufzusetzen, die die geforderten Ansprüche des Gesetzes abdecken. Ab März wird dann auch das BSI bekanntgeben, wo sich wichtige Unternehmen (erweiterter Kreis) registrieren müssen und welche Details angegeben werden müssen. Bisher können sich nur KRITIS1 nach NIS, also "besonders wichtige Unternehmen" im Portal registrieren.

[time_until date="01.06.2025" calendar=0]


Phishing, Quishing, Smishing oder Vishing

Kurz notiert: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen gut strukturierten Leitartikel verfasst, der die oben genannten Betrugstechniken erklärt und Tipps und Hinweise gibt, wie man diese Art von Angriffen effektiv verhindern kann. Zusätzlich werden die wichtigsten Kontaktadressen genannt für den Fall, das doch etwas passiert.

Wir haben für alle Interessierten zusätzlich einen kleinen User #Awareness Test als Multiple Choice Prüfung für Sie entworfen. Testen Sie Ihr Wissen kostenlos und unverbindlich.

[linkbutton link="https://www.bsi.bund.de/dok/passwortdiebstahl-durch-phishing" label="BSI-Kompendium Phishing"]

[linkbutton link="https://tech-nachrichten.de/user-awareness/" label="User Awareness-Prüfung"]


Crowdstrike vs. CounterStrike

Crowdstrike Falcon gehört zwar nicht zu den von uns eingesetzten Produkten, uns ist es im Kundenkreis auch noch nicht begegnet. Dennoch lässt das pure Ausmaß aufhorchen.

Am 19. Juli 2024 sorgte eine flächendeckendes, fehlerhaftes Update für das Security Product „Falcon“ der texanischen Firma Crowdstrike für Totalausfälle bei vielen Unternehmen der KRITIS Infrastruktur. Betroffen waren viele Fluggesellschaften, Behörden und kommunale Einrichtungen. Die Nachwirkungen dauern an. Der kritische Effekt dabei: Nach dem Update/Neustart von Windows Rechnern und Servern fuhren die Systeme in einen Blue Screen.

Um das Update wieder loszuwerden, waren/sind vielfach manuelle Eingriffe notwendig, da es nicht über das Windows Update-System von Microsoft verteilt wurden (das ermöglicht einen „Rollback“), sondern über einen eigenen Updater von Crowdstrike installiert wurden.

Fakt: Jeder betroffene PC und Server musste/muss von Hand angefasst, die schadhafte Datei ersetzt und neu gestartet werden.

Warum vs. CounterStrike? Hört sich fast genauso an. Auch ich nahm im ersten Augenblick an, dass es sich um das Spiel dreht. CS ist ein „Ego-Shooter“-Computerspiel, in dem es darum geht, im Team Terroristen zu vernichten. Crowdstrike hat es geschafft, IT-Systeme von über 20.000 Kunden weltweit lahmzulegen – nur das hier unschuldige Unternehmen und keine Terroristen das Ziel waren.

Kommentar der Redaktion:
Ernsthaft – Microsoft passiert es auch mal, das man einen Patch an die Tester im Insider-Programm ausliefert, die 2 Wochen nichts merken und es am Patchday knallt. Allerdings war beim Print Nightmare (dem letzten großen Fail in der Größenordnung) nicht auf allen Geräten ein Bluescreen und Admins konnten den Patch zurückrollen.

Hier haut man einen Patch raus, der flächendeckend einen Bluescreen erzeugt – nicht nur auf spezifischer Hardware. Die Aktionäre haben die texanische Firma schon bestraft, aber für sowas muss doch Schadenersatz gezahlt werden – und (nur) wenn einer der Schergen dahintersteckt auch hohe Bußgelder verhängt werden.

Ohne auf Verschwörungstheorien zu setzen – Kaspersky wird in den USA verboten, weil der CEO auf der russischen Geheimdienstschule war. Der 2. CEO von Crowdstrike kommt vom FBI, der erste CEO und Gründer war früher bei McAfee. Beides auch keine Vertrauens-Garanten, wenn man die Geschichte von John McAfee aus Belize kennt. Ein Verbot ist hier aber unwahrscheinlich. Da die Ursache für den Massen-Rollout des Crowdstrike Patches noch untersucht wird, ist es durchaus denkbar, dass Schurkenstaaten und deren Cyberkriminelle dahinter stecken.

Die Darstellung im Kasten stellt eine Einschätzung und die Meinung der Redaktion dar.

Wir verfolgen die Untersuchungen und sind gespannt auf die Ursache und welche Maßnahmen ergriffen werden, um so etwas zukünftig zu vermeiden


Cybersicherheit – Authentifizierungs Tipps

Nicht alle Verfahren lassen die Absicherung mit einem zweiten Faktor #MFA zu. Umso wichtiger ist es, für alle Anmeldungen (egal ob am Netzwerk, in der Domäne oder bei Online-Diensten) sichere Kennwörter zu verwenden.

Nach einer aktuelle Studie von März 2024 sind zwar viele dem Aufruf gefolgt (bzw. wurden vom den Anbietern dazu gezwungen) #Kennwörter auf mindestens 8 Zeichen zu verlängern, es gibt aber noch zu viele Sites, die nicht gleichzeitig Komplexität einfordern.

Das Resultat: Nach „123456“ ist nun „12345678“ das meistverwendete Kennwort. Da wo Komplexregeln gelten, ist nun Passwort1$ das meistgefundene Kennwort. Man kann sicher davon ausgehen, dass solche Konten bereits gehackt wurden – ansonsten ist der Identitätsdiebstahl nur eine Frage der Zeit.

Vorschläge

#Wichtig - das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik empfiehlt zwar weiterhin (auch für Standard-User) 8-stellige Kennwörter, bei denen 3 von 4 Komplexitäts-Regeln erfüllt sein müssen, die allgemeine Praxis setzt aber auf 10 Stellen (sofern kein zweiter Faktor möglich ist, wie beim Active Directory zur Anmeldung im Firmennetzwerk bzw. an der Windows Domäne und einigen Websites). Für administrative Kennwörter sind mindestens 12 Stellen empfehlenswert:

  • Großbuchstaben
  • Kleinbuchstaben
  • Zahl
  • Sonderzeichen wie §$%&/.- und Leerzeichen

Die gebildeten Kennwörter dürfen in keinem Wörterbuch auftauchen (also keine ganzen Wörter enthalten, es sei denn, sie sind mit Rechtschreibfehlern gespickt).

Immer wenn Zwei-Faktor möglich ist, sollte es verwendet werden. Bei Microsoft365 (Entra-ID, ehemals Azure Active Directory: Office, Teams, Sharepoint, Exchange online) lässt sich die Anmeldung entweder kostenlos mit der Authenticator App oder im Rahmen eines Microsoft 365 Business Premium Plans auch mit „conditional access“ absichern. Hierbei wird entweder die Hardware-ID des Endgerätes als zweiter Faktor verwendet oder/und es lassen sich geografische Zugänge eingrenzen (z. B. keine Anmeldung aus dem Ausland).

Notebooks verschlüsseln

Werden Notebooks/Windows tablets verwendet, müssen diese zusätzlich (das funktioniert mit Bordmitteln) durch den Bitlocker und einer 4-6 stelligen PIN geschützt sein. Beim Einschalten des Geräts, noch bevor das Betriebssystem startet, wird dann diese PIN angefordert.

Handlungsbedarf?

Prüfen Sie Ihre verwendeten Kennwörter und ob Sie bereits MFA bei Microsoft 365 für Alle einsetzen (bzw. Conditional Access im Rahmen von Business premium Plänen).

Wenn nicht - bitte zeitnah die Sicherheit auf die aktuellen Mindest-Anforderungen bzw. best Practice bringen.

Richten Sie sich am Besten nach folgenden Regeln:

  • Wenn möglich, 2-Faktor-Authentifizierung verwenden (MFA) - für Microsoft 365 ist MFA für alle Konten ab Juli 2024 Pflicht.
  • Passwörter sollten grundsätzlich 10 Zeichen haben und komplex sein. Das gilt sowohl für Domänen-Anmeldungen, als auch für Internet-Seiten und App-Logins.
  • Admin/Domain-Admin Passwörter sind mit mindestens 12 Zeichen und Komplexität empfohlen

Empfehlungen der Redaktion

Lesen Sie bitte auch unseren Detail-Artikel zur Kennwortsicherheit.


Kaspersky Antivirus in den USA verboten

In den Vereinigten Staaten wurde nun ein Vertriebsverbot für #Kaspersky Security-Produkte und die damit verbundenen Updates/Subscriptions verabschiedet. Es wird noch im Juli 2024 für den Abschluss von neuen Abonnements wirksam. Bisher war nur amerikanischen Behörden untersagt, Produkte dieses Herstellers zu verwenden. Das "Kauf- und Updateverbot" wurde nun auch auf andere Unternehmen und Endverbraucher ausgeweitet.

Obwohl die Kaspersky Holding LLC ihren Sitz in London hat und die Freigabe von EMEA-Signaturen in der Schweiz erfolgt, möchten wir betonen, dass es technisch ausgereifte Alternativen gibt, die ein vergleichbares Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Wir sind uns bewusst, dass letztendlich Gelder nach Russland fließen könnten, möchten jedoch keine politischen Argumente anführen.

Wie bereits in einem früheren Artikel erwähnt, ist (Stand 27.06.2024) der Vertrieb von Kaspersky-Software oder Updates in Deutschland und der EU derzeit nicht verboten. Das Bundesamt hat hierzu eine offizielle Stellungnahme abgegeben. Hierzu das Statement vom Bundesamt.

Für Unternehmen mit bis zu 300 Mitarbeitern ist der Defender für Business im Microsoft 365 Business Premium Plan enthalten, der auch KI-gestützten erweiterten Schutz für Endgeräte bietet. Für Server gibt es ebenfalls entsprechende Sicherheitspläne. Für größere Unternehmen stehen die Enterprise- oder M-Pläne zur Verfügung.

Unser Cloud-Vertriebsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Umstellung auf das Defender-Produkt auch für On-Premises-Lösungen zu beraten.


Das bedeutet NIS2 für Ihre IT-Security

Cyberkriminalität ist auf dem Vormarsch. Die Bedrohungslage wird immer komplexer. Zugleich werden die gesetzlichen Anforderungen in Sachen IT-Sicherheit immer schärfer. Mit der #NIS2 Richtlinie drohen Strafen in Millionenhöhe, wenn Unternehmen ihre IT-Systeme nicht ausreichend schützen. [sticky_expire date="2024-07-28"]
#Erfreulich - in dem 45 Minuten Vortrag konnten Sie Details erfahren. Vortrag und Video-Mitschnitt haben wir für Sie hier zusammengestellt:

[ddownload id="70575"]

Den Vortrag unseres Partners AWADO erhalten Sie hier:

[ddownload id="70917"]

Sie haben den Vortrag verpasst oder möchten ihn nochmal sehen? Hier das Video:

[ddownload id="71052"]

[linkbutton link="https://tech-nachrichten.de/nis2-sicherheits-richtlinie-ab-1q-2025/" label="lesen Sie dazu auch unseren Detail-Artikel"]

GWS-Branchentage 2024

Auf den GWS-Branchentagen 2024 konnten Sie auch etwas über NIS2 erfahren:

Branchentag RAH vom 17. – 18. Juni 2024 für unsere Kunden aus den Branchen Raiffeisen- & Agrarhandel

[linkbutton link="https://cvent.me/V8kd8K" label="Branchentag RAH Juni 2024"]

Branchentag LGH vom 17 – 18 Juni 2024 für unsere Kunden aus dem Lebensmittelgroßhandel.

[linkbutton link="https://cvent.me/xBKWMn" label="Branchentag LGH Juni 2024"]

Branchentag BTU vom 19 – 20 Juni 2024 für unsere Kunden aus den Branchen Baustoff-, Bedachungs- & Maler-Großhandel sowie dem Technischer Handel, Sanitär-Heizung-Klima und Stahlhandel.

[linkbutton link="https://cvent.me/xBKWOZ" label="Branchentag BTU vom 19 – 20 Juni 2024"]

IT-Sicherheit und NIS2- Ihre Meinung bitte

Wie eine aktuelle Auswertung der Allianz Versicherungsgruppe von Januar 2024 zeigt, sind die meisten Schadenfälle im Bereich Cyber-Kriminalität zu verzeichnen. Wir möchten gern Ihre Meinung (anonym) erfassen und auswerten, um einzuschätzen, wie wir Sie zukünftig dabei unterstützten können. #Erfreulich - das Ausfüllen dauert nicht mal eine Minute und hilft uns sehr. Dazu haben wir, wie im aktuellen GWS-Newsletter erwähnt, eine kleine Umfrage vorbereitet [sticky_expire days=14]:

[linkbutton link="https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=9ULxMXbfEkGAoxm85qR7FZZNA0OHUwdIlaRvLyzwdr5UN0pZR1pMNEc0MjBRUDFURjZFOFYxNlgxUy4u" label="Forms-Umfrage IT-Sicherheit und NIS2"]

Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus! Gern können Sie auch in diesem Beitrag kommentieren.


Anydesk Server wurden gehackt

Anydesk ist eine Abonnement-Software zum Fernsteuern des (eigenen) Desktops über das Internet und wird teilweise auch für Homeoffice genutzt.

#Wichtig – Wie erst jetzt offiziell vom Anbieter bestätigt, hat es Datendiebstahl bei der Firma Anydesk gegeben, die es den Kriminellen ermöglichte, Anwendern Schadsoftware „unterzujubeln“.

Update 06.02.2024. Das BSI hat nun eine Einschätzung der Gefahrenlage herausgegeben.

Zwar wurden mittlerweile die Codesignaturen gesperrt und durch neue ersetzt, es kann aber viele Fälle geben, wo schon eine Schadsoftware auf den Endgeräten installiert wurde und schlummert. Der Hersteller empfiehlt, die Anydesk Software zu deinstallieren und nur die aktuellste Version von der Webseite herunterzuladen und zu verwenden. Außerdem sollten die betroffenen Systeme mit mehreren Virenscannern untersucht werden. Auch die Zugangspasswörter zum Online-Konto müssen geändert werden. Unklar ist noch, ob auch Zahlungsdaten gestohlen wurden aus den Online-Profilen.

Wir empfehlen, die Software zu deinstallieren, das Abonnement zu kündigen, betroffene Geräte komplett zu löschen und neu zu installieren. Für die Anwendungen die Daten zu importieren. Wohl dem, der eine Datensicherung hat – es werden allerdings aus Sicherheitsgründen keine Programme und kein Betriebssystem wiederhergestellt.

Stellen Sie dann auf andere, sicherere Lösungen – wie beispielsweise den Azure Virtual Desktop unter Windows 10 oder Windows 365 bei Microsoft um. Bei der Microsoft Lösung ist die Sicherheit bereits durch die 2-Faktor-Authentifizierung deutlich höher. Zudem kann der Azure Virtual Desktop in Azure gesichert werden. Bei Homeoffice-Einsatz muss dann auch der PC im Büro nicht eingeschaltet sein und kann Strom sparen.

Die Redaktion


SSH – Terrapin Angriffs-Szenario

am 18. Dezember haben Forscher herausgefunden, dass man das SSH-Protokoll schwächen kann. Es handelt sich um ein Protokoll zum Konsolenzugriff per Befehlszeile auf meist Linux-basierte Endgeräte wie Router, Firewalls und Server, vergleichbar mit Telnet. Die Verbindung (meist über Port 22) ist aber verschlüsselt.

Zu beachten

  1. Das Szenario greift nur, wenn man eine spezielle ungewöhnliche Verschlüsselung einsetzt (SSH-Verbindungen, die mit Chacha20-Poly1305 oder Encrypt-then-MAC im CBC-Modus verschlüsselt sind)
  2. Wird das SSH Protokoll nur geschwächt, sprich ein potenzieller Angreifer ist nicht automatisch mit der Server-Konsole verbunden – er hat es nur leichter, eine man-in-the-middle Attacke zum Daten mitlesen zu versuchen.
  3. Das einzige Gerät im uns bekannten Umfeld, das theoretisch SSH zum Internet publizieren könnte, wäre die Barracuda Firewall. Da die Remotezugriffe aber soweit ich weiß – wie die VPNs – über das TINA Protokoll erfolgen, ist Port 22 dort nicht aus dem Internet erreichbar.
  4. Selbst bei der alten w.safe (seit Jahren nicht mehr als Firewall in Betrieb) konnte man nur innerhalb eines VPNs per SSH auf die Linux Konsole zugreifen.
  5. Unsere Shop-Frontends sind nicht von dem Szenario betroffen.
  6. Wenn Kunden ihre Synology NAS oder eigene Linux Server oder Drittanbieter-Firewalls betreiben und Port 22 zum Internet freischalten in Ihrer Drittanbieter-Firewall, geschieht das auf eigenes Risiko. Wir raten ausdrücklich davon ab.
  7. Internet-Auftritte (die Linux-Server, auf denen Apache, NGinix und MariaDB laufen) müssten bei den führenden Providern entweder gar nicht über Port 22 erreichbar oder ausreichend geschützt sein. Das liegt in der Betriebsverantwortung von gehosteten Shared-Servern.

Client-Software aktualisieren

Zu SSH-Programmen gehören auch die Client-Anwendungen. Nur wenn Server UND Client abgesichert sind, ist die Lücke nicht ausnutzbar. Stellen Sie bitte sicher, dass diese auf den neusten Versionen sind. Weit verbreitet sind die folgenden Anwendungen:

  • Filezilla Client (mind. Version 3.66.4)
  • PuTTY (mind. Version 0.80)
  • WinSCP (mind. Version 6.2.2)