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Cookies nur mit Einwilligung - Urteil vom 28.05.2020

Hinweis vorab: Dieser Artikel beschreibt lediglich "best practice" und wurde sorgfältig recherchiert. Die Inhalte sind nicht rechtsverbindlich. Bei Rechts-Fragen wenden Sie sich an Ihren Datenschutz-Beauftragten oder einen Fach-Anwalt mit Schwerpunkt Datenschutz.
Ende Mai entschied der Bundesgerichtshof zur Frage, wie mit der Speicherung von #Cookies und etwaigen Einwilligungen umzugehen sei (BGH, Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 7/16, Cookie-Einwilligung II).
Die vielfach praktizierte bisherige Praxis "Mit der Nutzung der Website akzeptieren Sie die Cookie-Nutzung/OK", die sich aus dem Telemediengesetz TMG ableiten ließ, ist damit nicht mehr wirksam.
Eine Internet-Seite (die meist mehr als die technischen Cookies verwendet) muss darauf den Nutzer vorab nicht nur hinweisen, sondern ihm die Möglichkeit der Auswahl geben. Hierbei unterscheidet man mehrere Stufen:
* Technisch notwendige Cookies (nur hierfür darf die Checkbox gesetzt sein, der Benutzer kann dennoch im Browser Cookies abschalten und große Teile der Seite müssen noch funktionieren)
* Komfort- und Präferenz-Cookies (hier ist die Checkbox nicht aktiviert - der Benutzer kann den Haken setzen, um diese Cookies zu nutzen)
* Marketing-und Statistik Cookies (auch hier galt bisher die Opt-In Pflicht - Benutzer muss Erlaubnis explizit erteilen). Wer solche Cookies nicht
* Drittanbieter-Cookies (Opt-In vorgeschrieben, Cookies werden an Dritte weiter gegeben).
Wir verwenden auf unseren Webseiten nur die ersten beiden Kategorien. In jedem Fall muss die Datenschutz-Erklärung detailliert darüber Aufschluss geben, wofür die Cookies verwendet werden, welche Arten es gibt, deren Speicherdauer und wer die Daten bekommt und auswertet.
Bitte bringen Sie Ihre Webseiten auf den aktuellen Stand.
E-Mails verschlüsseln?
Immer wieder bekommt man Angebote, man müsse Produkt X kaufen, damit man alle E-Mails verschlüsselt versendet. In meinem Artikel "Transportverschlüsselung" hatte ich bereits die technischen Gegebenheiten, wie E-Mail-Server untereinander kommunizieren, beschrieben. Einige Praxis-Beispiele sollen das Thema aktuell vertiefen und Ihnen "Best-practice" liefern:
Alle bekannten E-Mail-Server der Provider in der EU und auch On-Premise und Cloud basierte Exchange Server und namhafte Firewalls mit SSL-interception versenden die E-Mails mit TLS-Verschlüsselung untereinander, d. h. der Transportweg ist mit Passieren der Firewall verschlüsselt und erfüllt die Anforderungen der DSGVO.
Werden E-Mails ins Ausland oder mit Zielpartnern ausgetauscht, deren E-Mailserver kein TLS unterstützt, kann auch keine Transportverschlüsselung dorthin stattfinden (weil die Eingangstür des Ziel- E-Mailservers ja nur Daten unverschlüsselt entgegennimmt). Werden personenbezogene Daten per E-Mail an solche Ziele übermittelt, sollten diese mindestens als kennwortgeschützter Anhang (PDF-Datei mit Kennwort, das nur der Empfänger kennt) übermittelt werden oder aber es kann das DigitalRightsManagement von Microsoft lizensiert und genutzt werden. Das E-Mail Anschreiben darf dann keine
personenbezogenen Daten enthalten.
Besteht die Anforderung, dass die Inhalte nur vom Empfänger (natürliche Person) gelesen werden dürfen, muss ebenfalls mit Kennwort-verschlüsselten Anhängen gearbeitet werden. Ansonsten könnten (dürften aber nicht) die Admins/Backup
Operatoren des Zielunternehmens die Inhalte lesen.
Push-Mail und die Outlook Web App sind ebenfalls https und damit TLS mit mindestens TLS 1.2 verschlüsselt.
Weder in der Datenschutzgrundverordnung, noch in anderen Gesetzestexten liest man, dass die Inhalte der E-Mail selbst verschlüsselt werden müssen. Vorgeschrieben ist hingegen eine Transportverschlüsselung.
Hinweis: Der Artikel stellt keinerlei Rechtsberatung statt, sondern beschreibt die sorgfältig recherchierten Fakten und bietet ein Einsatzszenario auf Best Practice Basis.
Kennworte regelmäßig ändern? Nein!
Ich habe all meine Passwörter in -general error- geändert, so sagt mir mein Rechner wie es lautet wenn ich es vergessen habe.
Volksmund, Witze
Vorschriften
Was bereits (wir berichteten in diesem Artikel darüber) das NIST, die amerikanische Normungsbehörde und Studien mehrerer internationaler Universitäten vor Jahren herausgefunden haben, wird nun auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - kurz #BSI empfohlen.
In der aktuellen Version des Grundschutz-Kompendiums wurde im Kapitel zur Regelung des Passwortgebrauchs (ORP.4.A8) die Empfehlung, Kennwörter regelmäßig zu ändern, entfernt. #Kennwörter müssen demnach nur kurzfristig geändert werden, wenn sie verbrannt sind bzw. in falsche Hände geraten sind. Ebenso wenn ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet.
Ein sicheres Kennwort kann man bedenkenlos über Jahre hinweg nutzen. Das regelmäßige Ändern führt eher dazu, dass man diese beispielsweise nach einem Schema (Kennwort1, Kennwort2 usw.) erzeugt.
Anwendung in der Praxis
Wer weiter Kennwörter nutzt, beherzigt am Besten die folgenden Regeln:
- Die Richtlinie zur regelmäßigen Kennwort-Änderung entfernen
- Kennwort-Regeln: Mindestlänge 8 Zeichen (für Admin-Konten 12 Zeichen empfohlen, für Benutzerkonten 10 Zeichen), Kleinbuchstaben, Großbuchstabe, Sonderzeichen
- [Anmerkung: Ein Kennwort aus mehreren unsinnigen Wörtern ist sicherer als ein Wort mit Sonderzeichen]
- Organisatorische Richtlinie erstellen und leben, dass bei Ausscheiden eines Mitarbeitendes alle seine Kennwörter überschrieben werden. Dies erfordert eine Dienstanweisung, die die ausschließlich dienstliche Nutzung der Mitarbeitende vorschreibt
Typische Kennwort-Vorkommen
- Active Directory bzw. Azure Active Directory - Anmeldung an der Windows Domäne, Office 365, Exchange Online
- Anmeldung an Web-Portalen (Internet-Seiten)
- Anmeldung am Wordpress Webseiten Adminlogin. Es gibt ein kostenloses „Two-Factor“ Plugin, dass die Anmeldung mit MFA sichert.
- Anmeldungen, die Geld-Transaktionen ermöglichen (für diese Banking-Anmeldungen ist eine 2-Faktor-Authentifizierung zwingend vorgeschrieben)
- Active Directory bzw. Azure Active Directory – Anmeldung an der Windows Domäne, Office 365, Exchange Online, Teams, Sharepoint Online, Onedrive für Business (für diese Anmeldungen mit der Microsoft Entra-ID ist eine 2-Faktor-Authentifizierung zwingend vorgeschrieben)
Anmeldung an Web-Portalen
Anmeldungen, die Geld-Transaktionen ermöglichen (für diese Banking-Anmeldungen ist eine 2-Faktor-Authentifizierung zwingend vorgeschrieben)
Die 2-Faktor-Autenfizierung (MFA) ist, da, wo sie möglich ist, grundsätzlich zu empfehlen, da eine Kombination aus Smartphone und Rechner die Sicherheit bietet (etwas was ich weiß und etwas was ich habe), dass diese Kombination nur äußerst schwer hackbar ist. Microsoft bietet mit der Authenticator App eine Solche Lösung für alle Azure-Active Directory basierenden Portale.
Accounts werden nach 5 fehlerhaften Anmeldungen automatisch gesperrt.
Sobald die neue Kennwortrichtlinie aktiviert wird, müssen sämtliche Kennwörter geändert werden. Der Zeitpunkt wird entsprechend abgestimmt.
- Nutzen Sie gern im Sysko-Portal auch den Kennwort-Generator mit Prüfbericht:
- https://tech-nachrichten.de/kennwort-generator/
#Wichtig - Die 2-Faktor-Autentifizierung ist, da, wo sie möglich ist, grundsätzlich zu empfehlen, da eine Kombination aus Smartphone und Rechner die Sicherheit bietet (etwas was ich weiß und etwas was ich habe), das diese Kombination nur äußerst schwer knackbar ist. Microsoft bietet mit der Authenticator App eine Solche Lösung für alle Azure-Active Directory basierenden Portale. Lesen Sie dazu auch unseren BLOG-Artikel.
So kann beispielsweise bei Microsoft EntraID mit der passenden Lizenz beispielsweise mit "conditional Access" die Geräte-ID, geografische Merkmale, ein Token, biometrische Merkmale wie Finger oder Gesicht oder ein Token benutzt werden, um sicherzustellen, dass der Zugriff auf vertrauliche Daten nicht fremd erfolgt.
Multi-Faktor im Detail
Sämtliche administrative, bestenfalls auch Benutzerkonten online (Azure Active Directory (Microsoft 365 (Exchange online, Office 365, Teams, Onedrive for Business, Sharepoint online, Teams, Defender…), Geschäftskonten, Azure-Portal )- Konten sollen mit „Multi Factor Authentication“ geschützt werden. Um sich vor einem Kennwort Verlust zu schützen, wird ein zusätzliches Authentifizierungsmerkmal genutzt (Microsoft Authenticator App für Google Android oder Apple IOS oder als SMS-Versand auf ein festzulegendes Handy).
Multifaktor sollte ausschließlich mit aktuellen Android- und IOS-Versionen und nur mit Dienst-Mobiltelefonien genutzt werden – oder aber mit Conditional Access und einem anderen zweiten Faktor.
So kann ein potenzieller Angreifer selbst mit dem bekannten Kennwort nicht auf das Konto zugreifen.
- Für Microsoft Konten im Office Portal und Azure ist die Einrichtung möglich und muss spätestens, wenn Microsoft sie erzwingt eingerichtet werden. (Security Pauschale für Microsoft 365, spezielle Einrichtung nach Aufwand)
