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Wann kommt das NIS2 Gesetz? Podcast PodKI Podcasts-5 5 2025 Podcast 3:46 Copilot ChatGPT 8 CBR48 mono 0.125 podcast-nis2-groko-gesetz-was-tun.mp3 1.4M   Mi. 19. März 2025 17:07 vor 3 Wochen 500 x 500 image/jpeg
Einleitung

Herzlich willkommen zu unserem heutigen Podcast. Wir beschäftigen uns mit der Frage, wann das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in deutsches Recht umgesetzt wird und welche Maßnahmen Unternehmen ergreifen müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Hintergrund zur NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie der Europäischen Union zielt darauf ab, ein hohes gemeinsames Sicherheitsniveau für Netz- und Informationssysteme in der EU sicherzustellen. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Cybersicherheitsstrategien zu entwickeln und entsprechende Behörden zu benennen. Die Richtlinie erweitert den Geltungsbereich auf zusätzliche Sektoren und erhöht die Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich ihrer Cybersicherheitsmaßnahmen.

Umsetzung in Deutschland

Ursprünglich war geplant, die NIS-2-Richtlinie bis zum 18. Oktober 2024 in deutsches Recht umzusetzen. Im Juli 2023 legte das Bundesministerium des Innern und für Heimat einen Referentenentwurf vor, dem weitere Entwürfe folgten. Am 24. Juli 2024 wurde der Regierungsentwurf veröffentlicht. Dennoch konnte die Umsetzungsfrist nicht eingehalten werden. Aufgrund der Bundestagsneuwahlen am 23. Februar 2025 müssen alle noch nicht beschlossenen Gesetzentwürfe neu eingebracht und verhandelt werden. Daher ist mit der Umsetzung des NIS2UmsuCG frühestens im zweiten Quartal 2025 zu rechnen.
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Auswirkungen auf Unternehmen

Schätzungen zufolge werden etwa 30.000 deutsche Institutionen und Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen sein, deutlich mehr als bisher. Die Richtlinie unterscheidet zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, basierend auf Kriterien wie Mitarbeiterzahl und Umsatz. Unternehmen sind verpflichtet, ein Risikomanagement einzuführen, den Stand der Technik in der IT-Sicherheit umzusetzen und nationale Cyber-Sicherheitsbehörden über signifikante Vorfälle zu informieren. Bestehende Standards wie der IT-Grundschutz oder die ISO/IEC 27001 decken möglicherweise nur einen Teil der Anforderungen ab, sodass zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein können.
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Empfehlungen für Unternehmen

Angesichts der bevorstehenden gesetzlichen Änderungen sollten Unternehmen proaktiv handeln:

Bestandsaufnahme: Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen unter die neuen Regelungen fällt.

Risikomanagement: Implementieren Sie ein umfassendes Risikomanagementsystem, das den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie entspricht.

IT-Sicherheitsmaßnahmen: Stellen Sie sicher, dass Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und regelmäßig aktualisiert werden.

Meldeprozesse: Richten Sie Prozesse ein, um Sicherheitsvorfälle zeitnah an die zuständigen Behörden zu melden.

Mitarbeiterschulung: Sensibilisieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Bereich Cybersicherheit.

Fazit

Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht steht kurz bevor und wird erhebliche Auswirkungen auf zahlreiche Unternehmen haben. Es ist essenziell, sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Cybersicherheit zu stärken und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Vielen Dank fürs Zuhören. Bleiben Sie sicher und bis zum nächsten Mal.

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