am 25. Mai 2018 wird diese EU-Verordnung in nationales Recht umgesetzt. Sie findet sich im Bundesdatenschutzgesetz der dann aktuellen Fassung wieder und regelt einige Veränderungen in den Bereichen:
Verarbeitungstätigkeiten, Sanktionen, Verarbeitung personenbezogener Daten für Werbung, Datenübermittlung in Drittländer, Auskunftsrecht der betroffenen Personen (Artikel 15 DS-GVO), Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung und das Recht auf Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“.
Im Zuge der Rechtswirksamkeit im Mai nächsten Jahres muss sich Ihr Datenschutz-Beauftragter mit den Änderungen befassen bzw. nachgeschult werden, um die Ausübung seiner Tätigkeit auf dem aktuellen Stand der Anforderungen zu halten.
Die von der GWS angebotenen IT-Sicherheitschecks werden ab Mitte 2018 die Veränderungen ebenfalls im Audit berücksichtigungen. Den IT-Sicherheitscheck können Sie unter folgendem Link beauftragen:
IT-Sicherheitscheck
Den Entwurf zum aktualisierten BDSG finden Sie hier:
BDSG 2018 Entwurf (Post ID:393)