Inhaltsverzeichnis
  1. Copilot app nach Update unbrauchbar 2 - 5
  2. ImageGlass Viewer 8 R.I.P Nomacs besser 6 - 7
  3. WordPress Admin mit 2FA nachrüsten 8
  4. NIS2 Umsetzungsgesetz geplantes Inkrafttreten 9
  5. OpenAudit Classic MariaDB ODBC Zugriff 10 - 11
  6. Teamviewer kritische Sicherheitslücken 12
  7. Commodore C64 – vor 40 Jahren 13 - 14
  8. UltraVNC 1.4.3.6 Defender false positive 15
  9. Copilot android app kann Querformat-Bilder 16
  10. Gruppenrichtlinien – Central Store 17
  11. XRECHNUNG Generator 18
  12. Temperatur in Server- und Technikräumen 19 - 20
  13. Das bedeutet NIS2 für Ihre IT-Security 21
  14. E-Rechnungspflicht – ZUGFeRD und XRECHNUNG 22 - 24
  15. Phishing, Quishing, Smishing oder Vishing 25
  16. Crowdstrike vs. CounterStrike 26 - 27

Copilot app nach Update unbrauchbar

Update 30.10.2024: Mittlerweile steht als Fehlermeldung: Diese Funktion ist in Ihrer Region nicht verfügbar. Also entweder hat Microsoft Probleme bei der Umsetzung von EU-Direktiven oder die neue App-Steuerung kann noch kein deutsch. Die Redaktion meint: Es ist ratsam – auch wenn ohne Sprachsteuerung – die nutzbringenden Funktionen der künstlichen Intelligenz im Geschäft zu nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzer, die bereits über Microsoft 365 Business Premium Pläne verfügen. In diesen Plänen ist die KI an vielen Stellen in Office integriert und über die M365 App können auch Prompts (über die Tastatur) eingegeben werden. Für den Sprachdialog lässt sich dann Google Gemini nutzen.

Update 26.10.2024: Heute wurde auch die letzte funktionierende Copilot App in der Sidebar von Edge entfernt. Damit ist der Microsoft Copilot nun vollständig unbrauchbar. R.I.P Copilot. Sehr schade, aber so wird kein Kunde erwägen, 20 € pro Monat für Copilot Pro auszugeben. Überall erscheint nun die Meldung: „Es liegt an uns, nicht an Ihnen. Da hat etwas nicht geklappt. Ich benötige wahrscheinlich nur etwas Zeit zum Aktualisieren.“

Update: 14.10.2024: Leider entfernt Microsoft die Copilot-Funktion nun auch aus der M365 App. Fakt ist also: Derzeit ist kein Sprachdialog mit Copilot mehr möglich – egal ob android, Windows oder IOS. Man muss Anfragen per Hand eingeben. Vermutlich wird in Kürze auch noch der BING Image Creator abgeschaltet.

Update 12.10.2024: Nach einigen Updates funktioniert die Spracheingabe (Chatdialog) nun auch im Browser und in den Windows 10/110 Apps nicht mehr. Damit ist der Copilot leider fast gänzlich unbrauchbar geworden. Einige Negativerfahrungen dazu tauchen sogar bei den Copilot Pro Nutzern im Microsoft Forum auf. Hoffentlich wird der Fehler schnell behoben. Wer weiterhin (ohne Aufpreis) per Sprachdialog mit einer KI Antworten bekommen möchte, kann Google Gemini verwenden. Inzwischen kann das Google Produkt auch mit Image Bilder erstellen.

Originalartikel: Microsoft – Euer Ernst? Mit dem „Update“ auf die android app ist der Nutzen des Programms vergleichbar mit der Codezeile “ printf ‚Hello world‘; „. Scheinbar hat man einer untrainierten die Aufgabe gegeben: „Code a Copilot app“. Das Resultat ist eine Oberfläche, an der man sich mit seiner EntraID oder Microsoft Konto anmeldet und dann aus fünf Sprachmodellen auswählen kann (3x männlich, 2x weiblich). Die Stimmproben sind auf englisch. Danach startet ein Bildschirm mit Werbung für Copilot pro und ein Prompt.

Drückt man nun das Mikrofon passiert … nichts! Auch über das PLUS Symbol „Dialog starten“ kommt eine englische Meldung sinngemäß „Ich habe im Moment keine Zeit für Dich. Versuchs später nochmal“ – Richtig schlecht –

Gibt man einen KI-Prompt über die Tastatur in die Zeile ein, werden die Ergebnisse der KI angezeigt, aber nicht mehr als Audio ausgegeben. Dito mit „Erstelle ein Bild von einem Humaoiden Programmierer“. Statt bisher vier Bildvorschlägen kommt nur noch eins. Noch schlimmer. Während man in der Vorgänger Android app auf das Bild klicken und das Format auf 16:9 (generativ) ändern konnte (wir haben davon hier berichtet) , kann man das Bild nun nur noch herunterladen. Es bleibt quadratisch. Wir vermuten, dass das 16:9 Feature dem Copilot Pro für 20€ im Monat vorbehalten ist und daher versehentlich in der Android App verfügbar war.

Alternativen

Übrigens: Google entwickelt seine „Gemini“ KI massiv weiter. Auch hier ist der Aufruf aus Chrome „https://gemini.google.com“ derzeit die beste Lösung. Es gibt die Möglichkeit, die app zu installieren und vom Assistenten auf Gemini Assist umzustellen. Die Steuerungsmöglichkeiten in Android Auto und auf dem Handy werden dadurch aber auch nutzlos. „Spiele Song XXX über Samsung Music“ funktioniert nur mit dem Assistant. Gemini möchte das Lied über Youtube Music abspielen. Auch auf die Frage nach dem Wetter morgen in der Gemini app kommt die Rückfrage, man möge sagen, von wo man das Wetter wissen möchte. Beim Assistenten wird die Wettervorhersage vom aktuellen Standort genommen.

Zuletzt gibt es dann noch auf Geräten BIXBY zur Auswahl. Dieser Sprachassistent hat die schönste Stimme von allen und kann auch ohne die KI-Funktionen der S24 Serie mit viel Nützlichkeit punkten. Bixby ist beispielsweise optimal auf die Sprachsteuerung via Galaxy Buds ausgelegt.

Die android App ganz schnell deinstalliert und „https://Copilot.microsoft.com“ als Chrome Shortcut auf den Homescreen gepackt. Hier funktioniert die verbale Kommunikation (noch), die Sprachausgabe und Aufnahme ist auf deutsch. Einzig das Umwandeln in 16:9 steht nicht zur Verfügung. Nur die Microsoft 365 app (nur android, nicht Windows) enthält noch den funktionierenden Copiloten mit Sprachdialog.

Ergänzung: Meldet man sich mit einem M365 E3-Plan am Copilot an, wird man in die M365 App weitergeleitet, wo dann ein Copilot Icon, aber kein Sprachdialog möglich ist.

Fazit: Die Microsoft KI Funktionen im Rahmen des Microsoft 365 Business Premium Plans nutzen, ansonsten auf (die kostenlose Version) von Google Gemini setzen, denn hier funktionieren sowohl Sprachdialog, als auch neuerdings eine Bild-Erzeugungs-Funktion.


ImageGlass Viewer 8 R.I.P Nomacs besser

Leider hat der Entwickler vom Image-Glass-Viewer 8 Ende April 2024 das letzte Update herausgebracht. Das Produkt ist damit #endoflife – Zu diesem Zeitpunkt waren keine bekannten Sicherheitslücken im Produkt. Update 27.10.2024 – Leider enthält das .net Framework im ImageGlass Viewer 8 nun eine DDOS Sicherheitslücke. Daher raten wir Ihnen, das Produkt zu deinstallieren – leider. Ein Update auf ImageGlass Version 9 oder neuer wird nicht empfohlen, da die Microsoft .net Desktop Runtime 8 (die nur mit Adminrechten installiert werden kann und diverse Services im Hintergrund Ressourcen rauben lässt) und Edge Webview2 Runtime verlangt. Eine Portable Version, die mit Benutzer-Rechten auskommt, ist ab Version 9 weder möglich, noch vom Autor geplant. Entsprechende „Issues“ in GitHub werden leider sofort geschlossen.

Alternativen

Es gibt zahlreiche Alternativen im Open-Source-Umfeld, die als schneller Bildbetrachter funktionieren und auch eine Brücke zur Bildbearbeitung per Hotkey (E) erlauben. Zudem muss sich das Produkt mit Betriebssystem-Methoden registrieren und als Standard-Bildbetrachter fungieren. Neuere Bildformate wie HEIC und RAW sollten darstellbar sein. Es muss eine Vollbildansicht, Dialeiste und das Navigieren mit Pfeiltasten möglich sein. Ein integrierter Folder-Explorer und die Möglichkeit, die Anwendung ohne Installation (Portabel) einzusetzen, wäre nützlich.

Nach Betrachtung mehrerer Produkte wie „qview, jpegview, picview, Photoqt und die erneuerte Windows Fotos App (unter Windows 11 24H2)“ lassen sich zwar alle portabel und im reinen Benutzerkontext ohne Adminrechte aufrufen, sind jedoch entweder kompliziert zu bedienen oder langsam bzw. Ressourcenfresser. Außerdem kann die Windows Foto Store App nicht auf RDS-Terminalservern verwendet werden. Gesucht wird also eine schnelle und schlanke 64-Bit Win32 App.

Wer mehr einige Batch-Bildbearbeitungen benötigt, dem sei der FastStone Image Viewer empfohlen. Bei gewerblicher Nutzung kostet diese Software zwar rund 35 US-$ pro Lizenz, sie ist aber schlank, leistungsfähig und wird regelmäßig aktualisiert.

Nomacs

Am besten erfüllt die oben gelisteten Anforderungen Nomacs, der für Windows und Linux und apple MAC verfügbar ist. Die empfohlene Windows Version ist eine portable 64-Bit Version, die neue Versionen sind in Github herunterladbar. Die Repository zeigt, das am Projekt aktiv gearbeitet wird. Damit sollten potentielle Sicherheitslücken geschlossen werden, wenn sie entstehen.


WordPress Admin mit 2FA nachrüsten

Ab Werk bzw. mit Bordmitteln ist die Admin-Oberfläche des größten Teils von basierten Webseiten (Marktanteil 2024 mittlerweile bei über 73%) nur mit einem mehr oder weniger schlechten Kennwort abgesichert.

Administrative Konten sollten heutzutage aber durch Zwei-Faktor Authentifizierung geschützt sein. Hierzu gibt es im WordPress Plugin-Verzeichnis zahlreiche Plugins. Die meisten davon in einer Freemium Version und mit Werbung oder auf den Google Authenticator ausgelegt.

Aktuell gibt es ein Plugin namens „Two-Factor“, das komplett quelloffen ist und neben E-Mail-Tokens an die hinerlegte Mailadresse auch die weit verbreitete Microsoft Authenticator App unterstützt. Diese kann über einen QR-Code angelernt werden und wirft dann alle 60 Sekunden einen Token aus, der zum Anmelden benutzt werden muss.

Die Einrichtung und Aktivierung der Methode erfolgt im Admin-Bereich unter „Benutzer“ für jeden Admin einzeln. Natürlich ergibt es Sinn, 2FA für alle Admins zu aktivieren und für den Master Admin zusätzlich Wiederherstellungscodes zu erzeugen. Ob Sie dabei die Token an E-Mail Methode oder die Authenticator App bevorzugen, bleibt Ihnen überlassen. 2FA ist auf jeden Fall wärmstens empfohlen und einfach einzurichten.


NIS2 Umsetzungsgesetz geplantes Inkrafttreten

Aus einem Papier des Bundesministeriums für Inneres und Heimat geht mittlerweile eine Roadmap für das Gesetz hervor. Hier (dank einem LinkedIn Beitrag von Manuel Altug) der verbleibende Zeitplan:

Bundesrat 1. Durchgang 27. September 2024
Kabinettbeschluss über Gesetzänderung 2. Oktober 2024 mit Nachmeldung
Zuleitung Bundestag
Bundestag 1. Lesung 10./11. Oktober 2024
Ausschüsse, Anhörung Beschluss Anhörung 16. Oktober 2024Anhörung: 4. November 2024Abschluss IA: 13. November 2024
Bundestag 2./3. Lesung 5./6. Dezember 2024
Bundesrat 2. Durchgang 14. Februar 2025
Inkrafttreten 01. März 2025
Roadmap NIS2 Umsetzungsgesetz
3Monate 3Wochen 1Tag
seit Sa. 01. März 2025 114 Tage
März 2025
MODIMIDOFRSASOKw
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Ab diesem Datum bleiben drei Monate „Karenzzeit“ um sich im BSI-Portal zu registrieren und festgestellte Mängel zu beseitigen oder Maßnahmen aufzusetzen, die die geforderten Ansprüche des Gesetzes abdecken. Ab März wird dann auch das BSI bekanntgeben, wo sich wichtige Unternehmen (erweiterter Kreis) registrieren müssen und welche Details angegeben werden müssen. Bisher können sich nur KRITIS1 nach NIS, also „besonders wichtige Unternehmen“ im Portal registrieren.

3Wochen 1Tag 3Stunden
seit So. 01. Juni 2025 22 Tage

OpenAudit Classic MariaDB ODBC Zugriff

Wer die quelloffene Inventarisierungs-Lösung OpenAudit Classic einsetzt, möchte manchmal gern mit Microsoft Excel oder Microsoft Access per auf Tabellen des Inventars zugreifen und eigene Auswertungen erstellen. Alternativ die MariaDB Datenbank für eine eigene Intranet-Lösung, basierend auf Active Server Pages nutzen. Für beide Anforderungen habe ich eine zusammenfassende Anleitung/Checkliste erstellt, da es „Herausforderungen“ bei der Wahl des passenden Treibers aus der MariaDB Community (Office Clients 64-Bit) und (ASP-Webserver 32-Bit) gibt. Im /VCRUNTIMES Ordner vom Classic Setup sind die aktuellen ODBC Treiber für Windows enthalten:

Für Open-Audit ODBC Zugriff mit Excel oder Access:
-----------------------------------------------------------
 MariaDB ODBC Treiber 64-Bit .msi installieren
 /vc-runtimes/mariadb-connector-odbc-3.2.3-win64.msi

 ODBC einrichten (DSN, 64-Bit, passend zur 64-Bit Office Version):
 ---------------------------------
 Am Server den DB-User auch auf andere IPs zulassen (Grant acces @ %) 
 
 Den MariaDB Treiber auswählen MariaDB 3.2.3 ODBC Driver
 Assistent vorblättern, bis verify certificate sichtbar. Haken da rausnehmen!
 Zuück zum Startregister!
 Daten eintragen vom Server, Servername, User, Passwort
 Verbindung testen und zum Register wo Codepage ausgewählt werden kann: Latin1 auswählen
 -----------ASP Connections (32-Bit)------------------------
Für Classic ASP ODBC Webserver in Verbindung mit MariaDB: Auf dem Server auch Treiber 32-Bit installieren

 MariaDB ODBC Treiber 64-Bit .msi installieren
 /vc-runtimes/mariadb-connector-odbc-3.2.3-win64.msi

 ------------------------
 Optional: 2. Instanz von MYSQL einrichten oder vorhandene benutzen: 
 /mysql Verzeichnis kopieren und die *install-w10.cmd anpassen:  anderer Dienstname: Mariadbasp
 	"C:\Program Files (x86)\mariadbasp\bin\mysqld" --install Mariadbasp --defaults-file="C:\Program Files (x86)\mariadbasp\bin\my.ini"
  Andere Pfade
  mysql.ini ändern
  Andere [mysqld] section ersetzen durch [mariadbasp]
  port 33306 eintragen
 ------------------------


 Driver-String in ASP Classic Code (DSN nicht notwendig):
 --------------------------------------------------------
' ##### für MySQL diese Zeilen stattdessen
strConn = "Driver={MariaDB ODBC 3.2 Driver};Server=127.0.0.1;UID=root;PWD=kennworthier;DB=feedform;Port=3306;SSLVERIFY=0;CHARSET=Latin1"

Teamviewer kritische Sicherheitslücken

Wir setzen zwar das Produkt nicht selbst oder bei unseren Kunden ein, viele Dritt-Dienstleister aber doch. So finden sich bei OpenAudit Classic Scans häufig alte bis uralte Teamviewer Installationen. Zum Einen darf der Teamviewer Host im geschäftlichen Umfeld nur mit nötiger Lizenzierung eingesetzt werden, zum Anderen bietet auch ein installierter Teamviewer Client Angriffspotential für Menschen, die nichts Gutes im Sinne haben.

Konkret kann man mit installiertem Teamviewer älter als Version 15.58.4 Benutzer-Rechte zu Adminrechten ausweiten und (bösartige) Software installieren.

Die sind (CVE-2024-7479, CVE-2024-7481; beide CVSS 8.8, Risiko „hoch„) und auf der Seite von Teamviewer beschrieben.

Teamviewer deinstallieren, wenn nicht verwendet, oder aktualisieren, wenn Lizenzen vorhanden. Wird nur der Viewer benutzt, ist die „Ausführen, nicht installieren“ Variante empfehlenswert, immer wenn Ihr Dienstleister Zugriff für Remote Assistenz benötigt.


Commodore C64 – vor 40 Jahren

C64 – mein persönliches Jubiläum: im Jahre 1984 bekam ich meinen ersten Computer geschenkt – einen C64. Damals in der Hi-Tech-Ausstattung mit einem 1541 5,25″ Disketten-Laufwerk (mit 180 KB fassenden Floppy-Disks). Dazu ein FBAS/RGB Monitor von Commodore, der über einen speziellen 7-poligen DIN-Stecker am Heck des C64-Brotkastens eingestöpselt wurde und an der Vorderseite einen FBAS (Video und Audio Chinch) Eingang hatte, über den man das Signal vom VHS-Videorecorder/TV-Tuner einspielen konnte.

Als Drucker gab es einen sagenhaften 7-Nadeldrucker Commodore MPS-801 mit Mini-Farbbändern, die so schnell leer und teuer waren, dass man sie mit Pelikan Stempelfarbe schwarzblau nachgefärbt hat. Ich hatte damals eine Quelle Privileg Typenrad-Schreibmaschine (Privileg electronic 1200, ein Modell von robotron / Erika Erfurt in der DDR hier im Westen von Karstadt vertrieben) mit Carbonbändern und exzellentem Schriftbild und mehreren Typenrädern für Schriftarten. Hierzu gab es damals für 150 Mark eine Umrüstplatine, die ein Interface für den C64 hatte. Aus der Schreibmaschine schaute dann wieder so ein C64-DIN-Stecker, den man in die 2. Buchse vom Floppy oder vom MPS-Drucker stecken konnte und somit war der C64 meine erste Textverarbeitung mit dem Schriftbild einer professionellen Schreibmaschine.

Dieser C64 6-PIN-DIN-Stecker war also schon sehr fortschrittlich und alle Peripheriegeräte (außer Joysticks, die hatten ja 2 Anschlüsse für sich allein) wurden als Daisy-Chain daran angeschlossen: Rechner -> Floppy -> Drucker-MPS -> Drucker Typenrad. Später kam dann eine Tochterplatine auf die Grundplatine mit einem Turboschalter an der Seite, die die Rechenleistung des C64 verbesserte. Als Drucker folgte ein Seikosha 9-Nadel-Drucker mit zusätzlichem Seriellen Interface, der dann zu meinem ersten PC (Commodore PC30-III) übernommen wurde.

Der Expansion Port bekam (eine Gastfamilie in den USA schenkte mir das Bauteil, weil ihnen eine Elektronikkette gehörte) ein 300 baud Modem. Der User-Port war schon von Anfang an Anlass für Basteleien. Aus einem Alten Telefonzentrale-Hörergruppenbauteil und etwas Elektronik baute ich mir mein erstes CTI-Gerät. Damit konnte man auf der C64-Tastatur die Nummer auswählen, einen Knopf drücken und der User Port ließ ein Relais per Impulswahl die Nummer wählen, bzw. den Gabelschalter zum Auflegen und Abheben steuern.

Die Joystick-Ports waren auch hervorragende Analog-Mess-Ports mit 256 Abstufungen. So konnte man mit einem NTC oder PTC Baustein die Temperatur, mit einer Fotozelle die Helligkeit in Lux ermitteln für optimales Fotolicht.


UltraVNC 1.4.3.6 Defender false positive

Win32/Malgent! MTB is a generic detection that Microsoft Defender uses to identify Trojans that are designed to perform a variety of malicious actions on a computer.

Microsoft Defender meint, mit UltraVNC 1.4.3.6, 64-Bit-Version, Silent Installer könnte man einen PC fernsteuern, was auch bösartig genutzt werden könnte. Daher schlägt seit Mitte August der Defender für Business und Enterprise darauf an und kassiert das Installationspaket.

Anhand der Herstellersignatur der enthaltenen ausführbaren Programme kann man erkennen, dass es sich um das unschädliche Original handelt.

Ich habe das UltraVNC 1.4.3.6 Silent-Installationspaket aus dem Source-Code des Projekts neu mit einer anderen Kompressionsmethode und mit Version 1.5.0.0 gepackt und schon meckert Microsoft nicht mehr. Diese Methode ist besser, als dem Defender einen Ausschluss einzutragen.

Wem der Defender das UltraVNC_Setup_x64.exe Paket kassiert, der lade sich einfach auf der UltraVNC Projektseite die Version 1.5.0.0 herunter. Bei den Sysko-Tools liegt dann das InnoSetup-Script, um daraus einen fully unattended Installer für die Softwareverteilung zu machen, der kundenspezifische Voreinstellungen/Passwort-Hash enthält.


Copilot android app kann Querformat-Bilder

Kurz notiert. Wer die Microsoft App aus dem Google Playstore auf seinem Android Smartphone installiert hat, kann nicht nur über das Mikrofon mit „Sydney“ kommunizieren, sondern auch generierte Bilder ins Querfomat erweitern. Microsoft schreibt, das resultierende Format sei 4:3, es ist aber mindestens 16:9.

Dazu die Copilot App öffnen, auf das Mikro Symbol tippen und einen Bild-Prompt sprechen, z. B.: „erstelle ein Bild zu „Microsoft Gruppenrichtlinien“. Wie aus der Browser-App und der Windows 11 App bekannt, kommen nun vier Bildvorschläge. Nun auf das Bild Ihrer Wahl tippen und auf das Drei-Punkte-Menü …

Im Menüpunkt „Größe ändern“ lässt sich „Querformat 4:3“ auswählen. Nun wird das Bild auf 16:9 erweitert und lässt sich herunterladen.

In der Windows 10 oder 11 Copilot App ist diese Funktion nicht enthalten, da zur Anzeige der Bilder der Browser aufgerufen wird und das Ergebnis nicht in der PWA-App bleibt.


Gruppenrichtlinien – Central Store

Für viele Anwendungen sind Gruppenrichtlinien verfügbar, mit denen man zentral in der Domäne (oder in der AAD-Verwaltung in Azure) Einstellungen für die Software verteilen kann.

Am Beispiel von Google Chrome für Enterprise und Microsoft Edge für Business zeige ich kurz die Vorbereitungen, um diese Richtlinien zu benutzen.

Laden Sie dazu zunächst die Richtlinien-Pakete herunter und entpacken sie. Im Entpackten finden Sie jeweils einen Ordner ADMX mit Unterordnern. Um die Inhalte der ADMX-Ordnerstruktur geht es.

Wechseln Sie auf einem der Domänencontroller in den folgenden Pfad (meist auch unter c:windowsSYSVOL im Windows Explorer erreichbar):

\domainname.localSYSVOLdomainname.localPoliciesPolicyDefinitions

Gibt es noch keinen Ordner „PolicyDefinitions“, legen sie ihn bitte an.

Alles, was im jeweiligen ADMX Ordner (nicht den Ordner selbst, sondern nur Inhalte und Unterordner) ist, in diesen Ordner kopieren, dabei vorhandene Dateien und Verzeichnisse überschreiben.

Warten, bis die Richtlinien auf alle Domänencontroller gespiegelt wurden.

  • Gruppenrichtlinien-Verwaltung auf einem der DCs öffnen
  • eine neue Richtlinie erstellen (empfohlen: jeweils eine für Chrome Enterprise und eine für Edge Business)
  • die Richtlinien im GP-Editor bearbeiten, dafür die neuen Richtlinien für Chrome und Edge lokalisieren und benutzen.

XRECHNUNG Generator

XRECHNUNG 3.0 oder ZUGFeRD XML Datensatz erzeugen


Temperatur in Server- und Technikräumen

Die im Serverschrank nicht außerhalb des Temperaturbereichs von 18°C bis 24°C liegen.
Auch wenn moderne Server ein verbessertes Abwärmekonzept (wie FUJITSU Cool-Safe) haben, sind nicht alle anderen technischen Geräte immer auf dem neusten Stand, sondern bis zu 6 Jahre alt (oder sogar älter).

Daher sind Server-Hersteller-Empfehlungen, die Server bei 25-27 °C zu betreiben, mit Vorsicht zu betrachten.

Das empfiehlt keine konkreten Werte, schreibt aber, dass ausreichend Kühlleistung gemessen an der Wärmeleistung der Server vorhanden sein muss, um sicheren Dauerbetrieb der Geräte zu erreichen.
Die Luftfeuchtigkeit sollte bei etwa 45-55% liegen.

Aus Energie-Effizienz-Gründen haben sich de Werte 22°C bei 50% relativer Luftfeuchte etabliert.

Bei dieser Temperatur (messbar und dokumentiert als „Ambient“ im FUJIUSU IRMC oder HP ILO) arbeiten Netzwerkgeräte optimal und haben eine lange Lebensdauer.
(Hintergrund: Muss mehr warme Abluft von den elektronischen Komponenten abgeführt werden, drehen die Lüfter mit bis zu Maximaldrehzahl. Vergleichbar mit einem Turbolader im Auto, der ständig unter Vollast läuft und daher schneller defekt ist.

Elektronische Geräte erzeugen Wärme. Sofern die Wärmeableitung nicht ausreicht und die Luft nicht entweichen kann, sondern sich im Schrank staut, kann es zur Überhitzung kommen. Die Temperatur hat einen direkten Einfluss auf die Leistung und Zuverlässigkeit Ihres Servers und anderer Netzwerkgeräte wie Telefonanlagen, Switches, Router, USV).

Zu hohe Temperaturen können zu Störungen und Ausfällen führen. Eine Temperatur ab 30°C verdoppelt die Ausfallrate. Und ab 40°C ist die Gefahr 4-mal so groß. Zudem können hohe Temperaturen dauerhafte Schäden an den Geräten verursachen.


Das bedeutet NIS2 für Ihre IT-Security

Cyberkriminalität ist auf dem Vormarsch. Die Bedrohungslage wird immer komplexer. Zugleich werden die gesetzlichen Anforderungen in Sachen IT-Sicherheit immer schärfer. Mit der Richtlinie drohen Strafen in Millionenhöhe, wenn Unternehmen ihre IT-Systeme nicht ausreichend schützen. – in dem 45 Minuten Vortrag konnten Sie Details erfahren. Vortrag und Video-Mitschnitt haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Vortrag: Das bedeutet NIS2 für Ihre IT-Security
Datei herunterladen Do. 04. Juli 2024 09:04 vor 12 Monaten

Den Vortrag unseres Partners AWADO erhalten Sie hier:

Vortrag: NIS2 – AWADO Risikomanagement und Compliance
Datei herunterladen Do. 23. Mai 2024 11:21 vor 1 Jahr
lernen Sie unseren Partner AWADO kennen und wie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sie bei der NIS2 unterstützen kann.

Sie haben den Vortrag verpasst oder möchten ihn nochmal sehen? Hier das Video:

Video: Das bedeutet NIS2 für Ihre IT-Security
Datei herunterladen Do. 20. Juni 2024 15:28 vor 1 Jahr
Cyberkriminalität ist auf dem Vormarsch. Die Bedrohungslage wird immer komplexer. Zugleich werden die gesetzlichen Anforderungen in Sachen IT-Sicherheit immer schärfer. Mit der NIS2-Richtlinie drohen Strafen in Millionenhöhe, wenn Unternehmen ihre IT-Systeme nicht ausreichend schützen. In diesem Vortrag erfahren Sie, wie Sie diese Herausforderungen effektiv meistern.
GWS-Branchentage 2024

Auf den GWS-Branchentagen 2024 konnten Sie auch etwas über NIS2 erfahren:

Branchentag RAH vom 17. – 18. Juni 2024 für unsere Kunden aus den Branchen Raiffeisen- & Agrarhandel

Branchentag LGH vom 17 – 18 Juni 2024 für unsere Kunden aus dem Lebensmittelgroßhandel.

Branchentag BTU vom 19 – 20 Juni 2024 für unsere Kunden aus den Branchen Baustoff-, Bedachungs- & Maler-Großhandel sowie dem Technischer Handel, Sanitär-Heizung-Klima und Stahlhandel.


E-Rechnungspflicht – ZUGFeRD und XRECHNUNG

E-Rechnungen werden Pflicht im B2B-Geschäftsverkehr. Das bedeutet: „Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr sind ohne vorherige Zustimmung ab 1. Januar 2025 in Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Es gibt aber Übergangsfristen. Spätestens ab 2028 sind nur noch E-Rechnungen erlaubt, die EN 16931 entsprechen. Auch bisher (seit 2017) mussten Rechnungen, die an Behörden übermittelt wurden, dem sog. Format entsprechen.

Ab 1.1.2025 sind dazu zwei Rechnungsformate zulässig:

  • XRECHNUNG – das ist eine XML-Datei, die alle rechnungsrelevanten Daten in genormtem Format und Zeichensatz enthält (es gibt in der Regel keine Visualisierung, es sei denn, der Empfänger erstellt sie sich zum Archivieren)
  • ZUGFeRD – eine PDF-Datei, die die Rechnung visuell enthält (also wie wir bisher eine PDF-Rechnung kennen). Zusätzlich sind in der PDF-Datei die XML-Daten eingebettet. Diese lassen sich maschinell extrahieren und elektronisch weiterverarbeiten

Eine Rechnung muss also auf jeden Fall den (genormten) XML-Datensatz enthalten oder daraus bestehen.

Bisher werden keine Anforderungen an den Versand der Datei gestellt. D. h. die Zustellung per E-Mail wird vermutlich weiterhin der Standard sein. Wenn Sie über ein Kunden-Extranet verfügen, können Sie auch die Rechnungen in diesem Bereich Ihren Kunden zum Abruf bereitstellen.

Das bedeutet, dass Sie Eingangsrechnungen aus Ihrem Eingangspostfach extrahieren müssen und bei aus dem PDF-Anhang die XML-Daten extrahieren – bzw. bei XRECHNUNG den XML-Anhang bestenfalls mit einer Visualisierung ausstatten (PDF erstellen aus den XML-Daten) und beide Anhänge dann in Ihr DMS-System überführen und verschlagworten lassen.

Vom Land Baden-Württemberg gibt es einen kostenlosen Online-Dienst, mit dem man zu versendende oder Eingangsrechnungen prüfen kann: https://erechnungsvalidator.service-bw.de

Möchte man eine Eingangsrechnung visualisieren, kann man dazu die Online-Webseite eines deutschen Verlages (derzeit noch kostenlos) benutzen. Es wird eine PDF erstellt, die die XML-Datei in eine PDF umwandelt, die aussieht wie eine klassische Rechnung: https://dtvp.de/xrechnung/

PHP Vorlage für WordPress

Für Programmierer – mit einer kostenlosen PHP Bibliothek kann man XRECHNUNG bzw. den XML-Content nach Faktur-X Standard erstellen. Als Input dienen 2 JSON Dateien – eine für die Kopfdaten der Rechnung und eine für die Artikelposten, die in ein Formular kopiert werden können. Ein Formatmuster ist jeweils im Form bei Aufruf der Seite.

Mit einem zweiten Template können Rechnungen in den Ordner wp-uploads/rechnungen/ hochgeladen werden (PDF und XML). Das Werkzeug extrahiert Rechungskopfdaten und Posten jeder Rechnung und stellt sie auf der Seite dar. Hierzu muss der Administrator angemeldet sein. Achtung! Die Nutzung dieses Templates wird nur im Intranet empfohlen, da bei Nutzung im Internet die Rechnungen öffentlich wären.

In meinem WordPress-Theme „Penguin-Mod“ erstellen Sie eine neue Seite oder einen Beitrag und wählen als Template „XRECHNUNG make“ oder XRECHNUNG visualize aus. Das Theme ist im OpenAudit Classic Download enthalten, wenn man die WordPress Instanz mit installiert.

Soweit in diesem Blog-Artikel auf rechtliche Erfordernisse hingewiesen oder eine rechtliche Einschätzung vorgenommen wird, kann dies eine ggf. notwendige rechtsanwaltliche Prüfung nicht ersetzen. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Es kann insofern keine Gewähr für die Rechtskonformität dieser Informationen geboten werden.


Phishing, Quishing, Smishing oder Vishing

Kurz notiert: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen gut strukturierten Leitartikel verfasst, der die oben genannten Betrugstechniken erklärt und Tipps und Hinweise gibt, wie man diese Art von Angriffen effektiv verhindern kann. Zusätzlich werden die wichtigsten Kontaktadressen genannt für den Fall, das doch etwas passiert.

Wir haben für alle Interessierten zusätzlich einen kleinen User Test als Multiple Choice Prüfung für Sie entworfen. Testen Sie Ihr Wissen kostenlos und unverbindlich.


Crowdstrike vs. CounterStrike

Crowdstrike Falcon gehört zwar nicht zu den von uns eingesetzten Produkten, uns ist es im Kundenkreis auch noch nicht begegnet. Dennoch lässt das pure Ausmaß aufhorchen.

Am 19. Juli 2024 sorgte eine flächendeckendes, fehlerhaftes Update für das Security Product „Falcon“ der texanischen Firma Crowdstrike für Totalausfälle bei vielen Unternehmen der KRITIS Infrastruktur. Betroffen waren viele Fluggesellschaften, Behörden und kommunale Einrichtungen. Die Nachwirkungen dauern an. Der kritische Effekt dabei: Nach dem Update/Neustart von Windows Rechnern und Servern fuhren die Systeme in einen Blue Screen.

Um das Update wieder loszuwerden, waren/sind vielfach manuelle Eingriffe notwendig, da es nicht über das Windows Update-System von Microsoft verteilt wurden (das ermöglicht einen „Rollback“), sondern über einen eigenen Updater von Crowdstrike installiert wurden.

Fakt: Jeder betroffene PC und Server musste/muss von Hand angefasst, die schadhafte Datei ersetzt und neu gestartet werden.

Warum vs. CounterStrike? Hört sich fast genauso an. Auch ich nahm im ersten Augenblick an, dass es sich um das Spiel dreht. CS ist ein „Ego-Shooter“-Computerspiel, in dem es darum geht, im Team Terroristen zu vernichten. Crowdstrike hat es geschafft, IT-Systeme von über 20.000 Kunden weltweit lahmzulegen – nur das hier unschuldige Unternehmen und keine Terroristen das Ziel waren.

Kommentar der Redaktion:
Ernsthaft – Microsoft passiert es auch mal, das man einen Patch an die Tester im Insider-Programm ausliefert, die 2 Wochen nichts merken und es am Patchday knallt. Allerdings war beim Print Nightmare (dem letzten großen Fail in der Größenordnung) nicht auf allen Geräten ein Bluescreen und Admins konnten den Patch zurückrollen.

Hier haut man einen Patch raus, der flächendeckend einen Bluescreen erzeugt – nicht nur auf spezifischer Hardware. Die Aktionäre haben die texanische Firma schon bestraft, aber für sowas muss doch Schadenersatz gezahlt werden – und (nur) wenn einer der Schergen dahintersteckt auch hohe Bußgelder verhängt werden.

Ohne auf Verschwörungstheorien zu setzen – Kaspersky wird in den USA verboten, weil der CEO auf der russischen Geheimdienstschule war. Der 2. CEO von Crowdstrike kommt vom FBI, der erste CEO und Gründer war früher bei McAfee. Beides auch keine Vertrauens-Garanten, wenn man die Geschichte von John McAfee aus Belize kennt. Ein Verbot ist hier aber unwahrscheinlich. Da die Ursache für den Massen-Rollout des Crowdstrike Patches noch untersucht wird, ist es durchaus denkbar, dass Schurkenstaaten und deren Cyberkriminelle dahinter stecken.

Die Darstellung im Kasten stellt eine Einschätzung und die Meinung der Redaktion dar.

Wir verfolgen die Untersuchungen und sind gespannt auf die Ursache und welche Maßnahmen ergriffen werden, um so etwas zukünftig zu vermeiden