Mit Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 (Az: 3 O 17493/20) wurde die Rechtswidrigkeit der Einbindung von Google-Fonts durch Aufruf von externen Seiten festgestellt. Mit Aufruf der Website wird durch das Laden der Google-Fonts eine Verbindung zu US-Servern von Google aufgebaut und die IP-Adresse des Besuchers übermittelt.
Da eine Einbindung der Google Fonts oftmals auch bei der Anzeige des „Cookie-Banners“ und bei inhaltsleeren Fehlerseiten (z.B. gelöschte Seiten o.ä.) erfolgt, bleibt die Einbindung trotz Überprüfung gerne zunächst unentdeckt, womit die automatische Übermittlung der IP-Adresse des Besuchers daher gegen die DSGVO verstoßen kann. Details kann Ihnen hierzu ein Fachanwalt für IT-Recht oder Ihr Datenschutzbeauftragter erläutern.
Leider machen sich einige Abmahnanwälte diese Verstöße mit Massen-Abmahnungen zu Nutze und verschicken automatisiert Zahlungsaufforderungen in Höhe von rund 200 €.
Update 21.12.2022: Die beiden Abmahnanwälte, die mehr als 2.000 Abmahnungen verschickt haben, sind nun selbst angeklagt und verurteilt worden (wegen Abmahnbetrugs). In der Begründung der Staatsanwaltschaft Berlin wurde festgestellt, das die Suche nach Webseiten mit verlinkten Google Fonts durch eine Software durchgeführt werden. Da ein Datenschutz-Verstoß nicht gegen Programme, sondern nur gegen natürliche Personen wirksam sind, waren die Abmahnungen in betrügerischer Absicht.
Ungeachtet dieser Massenabmahnung sollten Sie Google Fonts und andere „Open-Source“ Bibliotheken ausschließlich auf dem eigenen Webauftritt betreiben (also keine externen Links setzen).
Schutz-Maßnahmen
Keine Befürchtungen im Fall einer entsprechenden Abmahnung müssen Sie haben, wenn Sie entweder keine externen Fonts in Ihrem Internetauftritt eingebunden haben oder die Google-Fonts lokal über ihren in Deutschland gehosteten Webserver mit ausliefern.
Das können Sie stichprobenartig einfach prüfen, indem Sie Ihre Internetseite aufrufen und dann im Chrome oder Edge die Taste {F12} drücken. Im Register „Quellcode“ erscheint dann links eine Liste der Quellen, aus denen Ihre Seiten die Daten beziehen. Taucht dort nur die eigene Domain auf, reduziert sich das Risiko einer Abmahnung signifikant. Alternativ rufen Sie von Ihren Seiten und Unterseiten „Seitenquelltext anzeigen“ auf und suchen darin nach „fonts“ oder „google“.
Auf diesen Seiten verwenden wir beispielsweise keine externen Quellen für Google-Fonts, Avatare, Emojis und andere Darstellungs- oder Programmcode-Elemente. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
WordPress
Da mittlerweile rund 64,3% {Quelle: de.statista.com, Oktober 2022} aller Internet-Auftritte die Plattform „WordPress“ verwenden, gibt es zahlreiche empfohlene Maßnahmen, die externen Verbindungen zu kappen, bzw. auf die eigene Seite zu verlagern. Für mehr Details lassen Sie sich bitte von Ihrer Medienagentur oder Ihrem Webdesigner in Abstimmung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten und Fachanwalt beraten.
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