Zeiterfassungspflicht neu aufgewärmt
Bereits im Mai 2019 wurde vom Europäischen Gerichtshof beschlossen, eine Verpflichtung zur #Zeiterfassung für Unternehmen einzuführen. Im September 2022 stützte das Bundesarbeitsgericht diese Entscheidung, indem zur Zeiterfassungs-Pflicht ein eigenes Urteil aussprach. Grundsätzlich besteht die Pflicht also schon ab 2019, wurde aber jetzt erst in nationales Recht umgesetzt. Viele von Ihnen setzen Software oder Web-Lösungen (und Stempelterminals) zur Zeiterfassung bereits ein, es gibt aber viele Fälle, insbesondre im KMU (kleine und mittelständische Unternehmen), deren Mitarbeitende noch keine Zeiten erfassen. Zur Einführung (bzw. generell) gilt: Stimmen Sie die weitere Vorgehensweise mit einem Fachanwalt, Ihrem Datenschutzbeauftragten und - sofern vorhanden - Ihrem Betriebsrat ab. Die einfachste Methode (sofern die o.g. Bedingungen das erlauben) sind "Stundenzettel", die monatsweise händisch erfasst und dann von der Personalabteilung bzw. den Personalverantwortlichen archiviert werden. Im Zeitalter der Digitalisierung nicht empfehlenswert. Die (nur) für zertifizierte Syskos kostenlos herunterladbare Excel-Vorlage ermöglicht das Erfassen der Zeiten über ein ganzes Jahr hinweg. Zusätzlich können (müssen aber nicht) Urlaubstage und Gleitzeittage eingetragen werden. Mit Excel-Formeln wird berechnet, wie der Gleitzeitsaldo ist und farblich markiert, wenn gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird (>10 Stunden etc.). Verwenden Sie dazu bitte dasselbe Kennwort wie für den Zugriff auf Ihre Unterlagen.Das Plugin bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit hausinterne Veranstaltungen oder ein eigenes #Desksharing mit Buchungsmöglichkeit für Schreibtische/Arbeitsplätze zu realisieren. [ddownload id="37048"] Neu! Jetzt auch als Wordpess Plugin zur Online-Erfassung von Zeiten und Auswertung in Ihrem Intranet. Den Quellcode und den Code-Download finden Sie hier.
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Kritische Sicherheitslücke in sophos Firewalls
Kein Produkt, das wir unterstützen - dennoch kommen sophos Drittanbieter-Firewalls häufiger im beobachteten Umfeld vor. Aktuell haben eine größere Anzahl von sophos Firewalls eine kritische Sicherheitslücke, die es Angreifern ermöglicht, in das Nutzerportal und die Admin-Weboberfläche Schadcode zu injizieren. Betroffen sind die Sophos Firewalls 9.0 MR1 (19.0.1) und ältere Versionen. Dagegen gibt es von sophos die Hotfixes 19.0 GA, MR1 und MR1-1, 18.5 GA, MR1, MR1-1, MR2, MR3 und MR4, 18.0 MR3, MR4, MR5 und MR6, 17.5 MR12, MR13, MR14, MR15, MR16 und MR17 sowie 17.0 MR10, 18.5 MR5 (18.5.5), 19.0 MR2 (19.0.2) und 19.5 GA . Für ältere Softwareversionen stellt Sophos laut der Sicherheitsmeldung keine Hotfixes bereit, sondern verweist darauf, dass Administratoren ein (meist kostenpflichtiges und bei den ganz alten Firewalls wegen mangelnder Hardwareausstattung nicht möglich) Upgrade vornehmen müssen. Zur Absicherung Ihrer Firewalls wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstleistenden oder diejenigen, die Ihre sophos Firewalls managen. Für eine Anbindung an Microsoft Azure (IaaS Cloud) sind ohnehin nur die leistungsfähigeren XG-Modelle von sophos geeignet. Sobald man Azure Virtual Desktop als Nachfolger der Terminalserver/Citrix) einsetzt, benötigt man ohnehin eine CloudGen-Firewall und pro Standort eine kleine VPN-Box zur sternförmigen VPN-AnbindungDie von unserem Partner NetGo vermarkteten und betreuten Firewalls setzen das sog. TINA Protokoll ein, dass bei Einsatz von Backup-Geräten (z. B. einem LTE-Router) automatisches Fallback und automatisches Fall-Forward auf die Hauptleitung bietet. Fragen Sie gern die Kollegen aus unserem Vertriebsteam Cloud&Technologies für Details. Im Rahmen unseres Cloud-Readiness-Checks erhalten Sie zudem ein Firewall-Konzept.
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