NIS2 – Sicherheits-Richtlinie ab März 25
[sticky_expire date="2024-08-30"] Die #NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden. Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet. #Wichtig - So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen. Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz NIS2UmsuCG) muss bis zur Umsetzung des Gesetzes erfolgen. Der aktuelle Entwurf ist beim BMI einsehbar. Änderungen nach nationaler Umsetzung des Gesetzes Experten schätzen, das die Verabschiedung als Gesetz entweder zum 1.1.2025 erfolgt, oder aber schon nach der Sommerpause des Bundesrates zum Oktober 2024. Das BSI spricht dann von einer Toleranzzeit von drei Monaten, in denen eine Registrierung nachgeholt werden kann. Derzeit kann man sich beim BSI aber nur für KRITIS1 (besonders wichtige Unternehmen) registrieren. Die genaue Verfahrensweise, wie es endgültig sein wird, ist abzuwarten. Das BSI schreibt dazu: "[...] Bitte beachten Sie dazu aus den FAQ zu NIS2 (https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2-faq) die Antwort zur Frage „Mein Unternehmen erfüllt die Kritierien, um als besonders wichtige (essential entities) oder KRITIS-Betreiber oder wichtige Einrichtung (important entities) zu gelten. Welche Pflichten sind zu erfüllen?“ Hier insbesondere der Hinweis: „Zu den exakten Regelungen eines zukünftigen BSI-Gesetzes kann erst nach Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU und Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Auskunft gegeben werden. Nach Verabschiedung eines…
[sticky_expire date="2024-08-30"] Die #NIS2 ist Nachfolger der NIS1 EU-Richtlinie und betrifft die Anforderung, gewisse IT-Sicherheitsstandards zu erfüllen, da ansonsten empfindliche Bußgelder verhängt werden. Während die derzeit in deutsches Recht umgesetzte NIS1 nur große Unternehmen und Firmen im Bereich kritischer Infrastrukturen betraf, ist NIS2 auch auf mittelständische und kleine Unternehmen ausgeweitet. #Wichtig - So ist ein mittelständischer Betrieb mit mehr als 50 Mitarbeitern oder/und 10 mio Euro Bilanzsumme, der Lebensmittel produziert oder damit handelt oder mit Chemikalien (z.B. Pflanzenschutz) handelt, von der NIS2 betroffen. Die Umsetzung der EU-Richtline in deutsches Recht (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz NIS2UmsuCG) muss bis zur Umsetzung des Gesetzes erfolgen. Der aktuelle Entwurf ist beim BMI einsehbar. Änderungen nach nationaler Umsetzung des Gesetzes Experten schätzen, das die Verabschiedung als Gesetz entweder zum 1.1.2025 erfolgt, oder aber schon nach der Sommerpause des Bundesrates zum Oktober 2024. Das BSI spricht dann von einer Toleranzzeit von drei Monaten, in denen eine Registrierung nachgeholt werden kann. Derzeit kann man sich beim BSI aber nur für KRITIS1 (besonders wichtige Unternehmen) registrieren. Die genaue Verfahrensweise, wie es endgültig sein wird, ist abzuwarten. Das BSI schreibt dazu: "[...] Bitte beachten Sie dazu aus den FAQ zu NIS2 (https://www.bsi.bund.de/dok/nis-2-faq) die Antwort zur Frage „Mein Unternehmen erfüllt die Kritierien, um als besonders wichtige (essential entities) oder KRITIS-Betreiber oder wichtige Einrichtung (important entities) zu gelten. Welche Pflichten sind zu erfüllen?“ Hier insbesondere der Hinweis: „Zu den exakten Regelungen eines zukünftigen BSI-Gesetzes kann erst nach Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU und Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens Auskunft gegeben werden. Nach Verabschiedung eines…