E-Rechnungspflicht – ZUGFeRD und XRECHNUNG
E-Rechnungen werden Pflicht im B2B-Geschäftsverkehr. Das bedeutet: „Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr sind ohne vorherige Zustimmung ab 1. Januar 2025 in Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Es gibt aber Übergangsfristen. Spätestens ab 2028 sind nur noch E-Rechnungen erlaubt, die EN 16931 entsprechen. Auch bisher (seit 2017) mussten Rechnungen, die an Behörden übermittelt wurden, dem sog. #XRECHNUNG Format entsprechen. Ab 1.1.2025 sind dazu zwei Rechnungsformate zulässig: XRECHNUNG – das ist eine XML-Datei, die alle rechnungsrelevanten Daten in genormtem Format und Zeichensatz enthält (es gibt in der Regel keine Visualisierung, es sei denn, der Empfänger erstellt sie sich zum Archivieren) ZUGFeRD – eine PDF-Datei, die die Rechnung visuell enthält (also wie wir bisher eine PDF-Rechnung kennen). Zusätzlich sind in der PDF-Datei die XML-Daten eingebettet. Diese lassen sich maschinell extrahieren und elektronisch weiterverarbeiten Eine Rechnung muss also auf jeden Fall den (genormten) XML-Datensatz enthalten oder daraus bestehen. Bisher werden keine Anforderungen an den Versand der Datei gestellt. D. h. die Zustellung per E-Mail wird vermutlich weiterhin der Standard sein. Wenn Sie über ein Kunden-Extranet verfügen, können Sie auch die Rechnungen in diesem Bereich Ihren Kunden zum Abruf bereitstellen. Das bedeutet, dass Sie Eingangsrechnungen aus Ihrem Eingangspostfach extrahieren müssen und bei #ZUGFeRD aus dem PDF-Anhang die XML-Daten extrahieren – bzw. bei XRECHNUNG den XML-Anhang bestenfalls mit einer Visualisierung ausstatten (PDF erstellen aus den XML-Daten) und beide Anhänge dann in Ihr DMS-System überführen und verschlagworten lassen. Vom Land Baden-Württemberg gibt es…
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PDF24 Creator wieder empfohlen
Geek Software, der Hersteller vom #PDF24 Creator stellt mit Version 11.18.0 auch Version 9.8.0 auf seinen Internetseiten als Download bereit. Diese Version enthält dieselben Komponenten und Versionen wie die 11.18.0, die Toobox ist aber nicht enthalten. Scheinbar gibt es schon seit 9.3.0 eine 64-Bit Version davon. Es wurde/wird nur nicht explizit beworben. Bisher musste man die Version 11 um die nicht gewünschten Komponenten bereinigen und das aktuelle Ghostscript x64 und QPDF von Hand integrieren. Dadurch, dass man nun die Version 9 wieder auf den Herstellerseiten herunterladen kann, wird das gewünschte Customizing (z. B. PDF24 Windows-Dienst benutzen, automatisch speichern an bestimmten UNC- oder lokalen Pfad, Einstellungen für alle Benutzer in Terminal/AVD Umgebungen) für einen Repack zur eigenen Verwendung vereinfacht. Mit diesen Einstellungen haben wir den Druckertreiber auch als freigegebenen Druckertreiber auf einem Windows Printserver getestet. Die zentrale Druckausgabe in einen Netzwerkordner funktioniert problemlos. [linkbutton link="https://creator.pdf24.org/listVersions.php" label="Herstellerseite, Version 9.x 64 Bit herunterladen"] #Erfreulich – die Werkzeugfunktionen wie PDF zusammenfügen, PDF Seiten extrahieren, für Web optimieren, OCR und Weitere sind noch enthalten. PDF24 Creator (derzeit Version 9.8.0) ist wieder Empfehlung unserer Redaktion. Es ist ein kostenlos geschäftlich nutzbarer Druckertreiber zum automatischen Erstellen von PDF-Dateien in einem lokalen oder Netzwerklaufwerk. Bei Einsatz in lokalen oder Terminalserverumgebungen können Benutzer PDF kombinieren, Seiten extrahieren, PDF für Web optimieren und weitere Funktionen nutzen. Admins brauchen sich nicht um JAVA RE oder Webview2 Updates zu kümmern. PDF24 Creator Webseiten
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OpenAudit Classic SSL-Oberfläche
#erfreulich - ab Release 2024.01.16 ist die #OpenAudit Classic Weboberfläche auch SSL-verschlüsselt zu erreichen. Dabei wird zum Ende des Setups dem Apache Webserver ein über das beiliegende OpenSSL Commandline Werkzeug ein Zertifikat ausgestellt, das ab Ausstellung jeweils 2 Jahre gültig ist. Es reagiert auf den Servernamen oder auf einen dns alias namens "openaudit". Der Aufruf der Weboberfläche (und damit auch der verbundenen Seiten wie PHPmyAdmin und optional Wordpress Intranet) lautet damit: https://servername:4443/openaudit. Dazu ist im OpenAudit Classic Ordner im Startmenü eine Verknüpfung hinterlegt. Testweise bleibt die Desktopverknüpfung allerdings zunächst klassisch (http://servername:888/openaudit) Wenn das Wordpress-Intranet noch nicht aufgesetzt, aber installiert ist, kann man es aus dem SSL-verschlüsselten Aufruf von OpenAudit im Menü initiieren. Das Intranet hat damit dann auch SSL. Eine nachträglich Änderung von http:// auf https:// ist bei vorhandenen Intranets nicht ohne Aufwand möglich. In einem kommenden Release wird auf die SSL-Verknüpfung umgestellt. Alternativen sind https://openaudit:4443. Tragen Sie dazu die IP Ihres OpenAudit Servers im DNS ein mit cname: openaudit. Selbst ausgestelltes Zertifikat - Warnung abstellen Weil das Zertifikat ein selbst ausgestelltes ist, meinen die aktuellen Browser, die Seite sei unsicher, da das Zertifikat nicht im Internet überprüft werden kann. Betreten Sie die Seite trotzdem. Wenn Sie das Server-Zertifikat exportieren und in den Benutzer-Speicher: "vertrauenswürdige Stammzertifizierungsstellen" importieren, versteht auch der Browser, dass die Daten SSL-verschlüsselt übertragen werden. (Klicken Sie auf das rote "nicht sicher" in der Adresszeile, dann auf Verbindung ist nicht sicher, die Zeile "Zertifikat ist ungültig". Im Register Details exportieren Sie nun das Zertifikat und speichern damit eine…
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