E-Rechnungspflicht – ZUGFeRD und XRECHNUNG
E-Rechnungen werden Pflicht im B2B-Geschäftsverkehr. Das bedeutet: „Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr sind ohne vorherige Zustimmung ab 1. Januar 2025 in Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Es gibt aber Übergangsfristen. Spätestens ab 2028 sind nur noch E-Rechnungen erlaubt, die EN 16931 entsprechen. Auch bisher (seit 2017) mussten Rechnungen, die an Behörden übermittelt wurden, dem sog. #XRECHNUNG Format entsprechen. Ab 1.1.2025 sind dazu zwei Rechnungsformate zulässig: XRECHNUNG – das ist eine XML-Datei, die alle rechnungsrelevanten Daten in genormtem Format und Zeichensatz enthält (es gibt in der Regel keine Visualisierung, es sei denn, der Empfänger erstellt sie sich zum Archivieren) ZUGFeRD – eine PDF-Datei, die die Rechnung visuell enthält (also wie wir bisher eine PDF-Rechnung kennen). Zusätzlich sind in der PDF-Datei die XML-Daten eingebettet. Diese lassen sich maschinell extrahieren und elektronisch weiterverarbeiten Eine Rechnung muss also auf jeden Fall den (genormten) XML-Datensatz enthalten oder daraus bestehen. Bisher werden keine Anforderungen an den Versand der Datei gestellt. D. h. die Zustellung per E-Mail wird vermutlich weiterhin der Standard sein. Wenn Sie über ein Kunden-Extranet verfügen, können Sie auch die Rechnungen in diesem Bereich Ihren Kunden zum Abruf bereitstellen. Das bedeutet, dass Sie Eingangsrechnungen aus Ihrem Eingangspostfach extrahieren müssen und bei #ZUGFeRD aus dem PDF-Anhang die XML-Daten extrahieren – bzw. bei XRECHNUNG den XML-Anhang bestenfalls mit einer Visualisierung ausstatten (PDF erstellen aus den XML-Daten) und beide Anhänge dann in Ihr DMS-System überführen und verschlagworten lassen. Vom Land Baden-Württemberg gibt es…
E-Rechnungen werden Pflicht im B2B-Geschäftsverkehr. Das bedeutet: „Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen im B2B-Geschäftsverkehr sind ohne vorherige Zustimmung ab 1. Januar 2025 in Unternehmen zu ermöglichen. Die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gilt ebenfalls ab 1. Januar 2025. Es gibt aber Übergangsfristen. Spätestens ab 2028 sind nur noch E-Rechnungen erlaubt, die EN 16931 entsprechen. Auch bisher (seit 2017) mussten Rechnungen, die an Behörden übermittelt wurden, dem sog. #XRECHNUNG Format entsprechen. Ab 1.1.2025 sind dazu zwei Rechnungsformate zulässig: XRECHNUNG – das ist eine XML-Datei, die alle rechnungsrelevanten Daten in genormtem Format und Zeichensatz enthält (es gibt in der Regel keine Visualisierung, es sei denn, der Empfänger erstellt sie sich zum Archivieren) ZUGFeRD – eine PDF-Datei, die die Rechnung visuell enthält (also wie wir bisher eine PDF-Rechnung kennen). Zusätzlich sind in der PDF-Datei die XML-Daten eingebettet. Diese lassen sich maschinell extrahieren und elektronisch weiterverarbeiten Eine Rechnung muss also auf jeden Fall den (genormten) XML-Datensatz enthalten oder daraus bestehen. Bisher werden keine Anforderungen an den Versand der Datei gestellt. D. h. die Zustellung per E-Mail wird vermutlich weiterhin der Standard sein. Wenn Sie über ein Kunden-Extranet verfügen, können Sie auch die Rechnungen in diesem Bereich Ihren Kunden zum Abruf bereitstellen. Das bedeutet, dass Sie Eingangsrechnungen aus Ihrem Eingangspostfach extrahieren müssen und bei #ZUGFeRD aus dem PDF-Anhang die XML-Daten extrahieren – bzw. bei XRECHNUNG den XML-Anhang bestenfalls mit einer Visualisierung ausstatten (PDF erstellen aus den XML-Daten) und beide Anhänge dann in Ihr DMS-System überführen und verschlagworten lassen. Vom Land Baden-Württemberg gibt es…