Inhaltsverzeichnis
  1. WinMerge 2.16.52.2 2
  2. NIS2: Jetzt registrieren! 3 - 5
  3. Telegram Desktop 6.3.4 6
  4. doPDF 11.9.512 7
  5. PowerToys 0.96.1 8

WinMerge 2.16.52.2

pic
Name:

WinMerge

Version: 2.16.52.2
Beschreibung: quelloffene Software zum Vergleichen von Dateien oder ganzen Ordnerstrukturen. Stellt die unterschiede grafisch dar. Vergleichbar mit dem NPP Compare Plugin- aber besser
Lizenzgeber: Winmerge Projekt
Support-E-Mail: support@winmerge.org
Support-Telefon:
Lizenz-Art: GPL-Lizenz, kostenfrei
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Github
Herstellerseite: https://github.com/WinMerge/winmerge/releases
Bewertung: 8   8 von 10
Listen-ID: 575

NIS2: Jetzt registrieren!

Wie immer gern als #Podcast hören.

Die EU-Richtlinie NIS-2 (Network and Information Security Directive) ist seit 2024 ein zentraler Baustein zur Verbesserung der Cybersicherheit im europäischen Wirtschaftsraum. Mit der deutschen Umsetzung im #NIS2 Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wurden nicht nur KRITIS-Betreiber, sondern auch zahlreiche weitere Unternehmen erstmalig reguliert.

Der entscheidende Punkt: Auch Unternehmen, die bisher nicht unter KRITIS fielen, gelten nun als „wichtige Einrichtungen“ und müssen sich registrieren.

Warum eine Registrierung Pflicht ist

Alle Unternehmen, die unter NIS-2 fallen – also sowohl „besonders wichtige Einrichtungen“ (ehemals KRITIS) als auch „wichtige Einrichtungen“ (neu betroffene Unternehmen) – sind gesetzlich verpflichtet, sich bei der gemeinsamen Registrierungsstelle von BSI und BBK zu melden.

Damit sollen die Behörden:

  • Ansprechpartner im Notfall erreichen können
  • Cybervorfälle zentral erfassen
  • Informationen, Warnungen und Pflichten zielgerichtet verschicken
  • die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen überwachen

Die Registrierung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen, nachdem ein Unternehmen feststellt oder feststellen kann, dass es unter NIS-2 fällt.

Wo müssen sich Unternehmen registrieren?

Die Registrierung erfolgt online im:

👉 Melde- und Informationsportal MIP (BSI/BBK)

https://mip2.bsi.bund.de/de/authentifizierung/registrieren

Dieses Portal ist die zentrale Anlaufstelle für:

  • bisherige KRITIS-Betreiber
  • alle neuen NIS-2 „wichtigen Einrichtungen“
  • NIS-2-relevante Dienstleister
  • Betreiber digitaler Dienste

Früher war das Portal ausschließlich für KRITIS vorgesehen – seit der NIS-2-Umsetzung wird es nun von allen relevanten Einrichtungen genutzt.

Welche Daten werden benötigt?

Die Registrierung erfordert unter anderem:

  • Unternehmensname und Rechtsform
  • Adresse und Kontaktdaten
  • Name des gesetzlichen Vertreters
  • NACE-Code (wirtschaftliche Tätigkeit)
  • betroffene Sektoren und Dienste
  • öffentliche IP-Adressbereiche
  • Länder, in denen Dienste erbracht werden

Je vollständiger die Angaben, desto schneller der Registrierungsprozess.

Wer ist überhaupt betroffen?

Das Gesetz unterscheidet zwei Kategorien:

Besonders wichtige Einrichtungen

(z. B. Energie, Wasser, Gesundheitswesen, große Hersteller, bestimmte IT-Dienstleister)

Wichtige Einrichtungen

(z. B. mittelgroße Unternehmen vieler Branchen ab bestimmten Schwellenwerten)

Ein Unternehmen ist in der Regel betroffen, wenn es:

  • mehr als 50 Mitarbeiter hat und
  • über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme liegt
  • oder in einen der NIS-2-Sektoren fällt

Damit betrifft NIS-2 weit mehr Firmen als früher – vom Produktionsbetrieb über IT-Dienstleister bis hin zu Logistik, Lebensmittelwirtschaft und Chemie.

Fazit: Jetzt Klarheit schaffen und registrieren

Unternehmen, die bereits einen IT-Sicherheitscheck sowie eine Risikoanalyse mitsamt Notfallplan durchgeführt haben, verfügen in der Regel über die notwendigen Informationen, um sicher festzustellen:

  • ob sie unter die NIS-2-Richtlinie fallen,
  • welcher Kategorie („wichtige“ oder „besonders wichtige“ Einrichtung) sie zugeordnet werden
  • und ob eine Registrierung im MIP-Portal des BSI/BBK erforderlich ist.

Wenn diese Grundlagen bereits vorhanden sind, kann die Registrierung schnell und rechtssicher erfolgen.

Alle anderen Unternehmen – insbesondere solche, die bislang keine systematische IT-Dokumentation, Gap-Analyse oder Risikobewertung nach BSI-Grundschutz durchgeführt haben – sollten zunächst die nötigen Voraussetzungen schaffen. Dafür empfiehlt sich das kombinierte NIS-2 Vorbereitungspaket, bestehend aus:

🔹 IT-Sicherheitscheck und Gap-Analyse nach BSI-Grundschutz
https://tech-nachrichten.de/it-sicherheits-check/

🔹 Schulung, Risikoanalyse & Notfallkonzept nach NIS-2-Anforderungen
https://tech-nachrichten.de/schulung-notfallkonzept-risiko/

Erst auf dieser Basis kann sauber bewertet werden, ob das Unternehmen als „wichtig“ oder „besonders wichtig“ gilt – und ob eine Registrierungspflicht besteht.

👉 Sobald klar ist, dass das Unternehmen betroffen ist, gilt:

Jetzt im Meldeportal des BSI: MIP registrieren (falls noch nicht geschehen):
https://mip2.bsi.bund.de/de/authentifizierung/registrieren/


Telegram Desktop 6.3.4

Name:

Telegram Desktop

Version: 6.3.4
Beschreibung: weiterer Messenger- gehört einem Russen mit Firmensitz in Dubai. Datenschutzrechtlich bedenklich. Bitte deinstallieren!
Lizenzgeber: Telegram FZ-LLC
Support-E-Mail:
Support-Telefon:
Installations-Ziele: bitte deinstallieren
Bewertung: 1   1 von 10
Listen-ID: 576

doPDF 11.9.512

Name:

doPDF

Version: 11.9.512
Beschreibung: ein weiterer Freemium Druckertreiber zum PDF erstellen. Bitte deinstallieren- da er nicht viel mehr kann als die kostenpflichtige Version zu bewerben. Bordmittel von Office oder Windows oder PDF24 PDF sind überlegen. Firmensitz ist in Rumänien
Lizenzgeber: Softland Romania
Support-E-Mail: support@dopdf.com
Support-Telefon: 0800 000 578
Lizenz-Art: Freemium
Installations-Ziele: bitte deinstallieren
Bewertung: 1   1 von 10
Listen-ID: 574

PowerToys 0.96.1

Name:

PowerToys

Version: 0.96.1
Beschreibung: Die Microsoft PowerToys sind eine Zusammenstellung von Werkzeugen zum Anpassen von Windows und zur Erleichtern von Batchaufgaben. Sie erfordern die aktuelle .net Desktop Runtime.
Lizenzgeber: Microsoft
Support-E-Mail: https://learn.microsoft.com/de-de/windows/powertoy
Support-Telefon:
Lizenz-Art: kostenfrei auch kommerziell
Lizenzquelle: im Installationspaket
Herkunft: Internet
Herstellerseite: https://github.com/microsoft/PowerToys/releases/
Bewertung: 4   4 von 10
Listen-ID: 1813