Inhaltsverzeichnis
  1. Jabra Direct 6.22.11401 2
  2. WinMerge 2.16.48.2 3
  3. FastStone Image Viewer 8.0 4
  4. PDFCreator 6.0.1 5
  5. Der KI-Act der Europäischen Union: Pflichten für Unternehmen 6 - 10
  6. KI – Gesichtertausch 1.0 11
  7. WinDirStat 2.2.2.2025.01 12
  8. Dymo Connect 1.4.6.37 13
  9. In eigener Sache - 30 Jahre 14 - 16
  10. XMIND8 3.7.9.452 17
  11. TV-Browser 4.2.7.0.27-6 18
  12. Eclipse Temurin JRE mit Hotspot 11.0.27.6 19
  13. FileZilla 3.69.1 20
  14. Foxit PDF Reader 2025.1.0.27937 21
  15. Gestatten: Sora, Bilder und Videos 22
  16. Smart Switch 4.3.24062.1 23

Jabra Direct 6.22.11401

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Name:

Jabra Direct

Version: 6.22.11401
Beschreibung: Windows Software zum Einstellen und für Firmware-Updates von Jabra Headsets. Jabra-Headsets wie das Evolve 65 oder das neue Evolve2 75 sind die ideale Audio-Hardware für Videokonferenzen mit Microsoft Teams und lassen sich per Bluetooth 4.x mit dem Rechner und parallel mit dem Smartphone verbinden (Bluetooth-Multi-Pairing).
Lizenzgeber: Jabra Inc
Support-E-Mail: support@jabra.com
Support-Telefon:
Lizenz-Art: hardwaregebunden
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy
Herstellerseite: https://jabraxpressonlineprdstor.blob.core.windows.net/jdo/JabraDirectSetup.exe
JA   Link geprüft am: Mi 30.04.2025
Bewertung: 9   9 von 10
Listen-ID: 403

WinMerge 2.16.48.2

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Name:

WinMerge

Version: 2.16.48.2
Beschreibung: quelloffene Software zum Vergleichen von Dateien oder ganzen Ordnerstrukturen. Stellt die unterschiede grafisch dar. Vergleichbar mit dem NPP Compare Plugin, aber besser
Lizenzgeber: Winmerge Projekt
Support-E-Mail: support@winmerge.org
Support-Telefon:
Lizenz-Art: GPL-Lizenz, kostenfrei
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Github
Herstellerseite: https://github.com/WinMerge/winmerge/releases
Bewertung: 8   8 von 10
Listen-ID: 575

FastStone Image Viewer 8.0

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Name:

FastStone Image Viewer

Version: 8.0
Beschreibung: Bildbetrachter und Foto-Manager wie ACDSee, funktioniert offline, Massenbearbeitung, Vorschau- und Druckaufbereitung, auch als Portable Version verfügbar. Portable Version bevorzugt, da alle Dateien in einem Ordner. FSIV.db enthält. Löscht man die Datei portable.db im Ordner, werden die Datenbanken und Einstellungen im local User-Profil-Ordner abgelegt. Neue Datenbank, performanter.
Lizenzgeber: Faststone Projekt
Support-E-Mail: support@faststone.org
Support-Telefon:
Lizenz-Art: kostenfrei nichtkommerziell, Lizenzsoftware kommerziell
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy, Repack
Herstellerseite: https://www.faststone.org/FSViewerDetail.htm
Bewertung: 7   7 von 10
Listen-ID: 46

PDFCreator 6.0.1

Name:

PDFCreator

Version: 6.0.1
Beschreibung: mittlerweile Freemium, PDF24 Creator besser und kostenfrei
Lizenzgeber: pdfforge GmbH
Support-E-Mail: support@pdfforge.org
Support-Telefon: 0800 987 654
Lizenz-Art: Lizenzsoftware
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: bitte deinstallieren
Herkunft: Internet
Bewertung: 1   1 von 10
Listen-ID: 464

Der KI-Act der Europäischen Union: Pflichten für Unternehmen

Die Europäische Union hat einen bahnbrechenden Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz getan. Mit dem KI-Act, der im April 2021 vorgestellt und seither weiterentwickelt wurde, setzt die EU neue Standards für den sicheren und ethischen Einsatz von KI in der Wirtschaft und Gesellschaft. Doch was genau bedeutet dieser Gesetzesentwurf für Unternehmen? Welche Pflichten entstehen für Firmen, die KI-Technologien entwickeln oder einsetzen? In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte des KI-Acts und die damit verbundenen Pflichten für Unternehmen.

Was ist der KI-Act der EU?

Der KI-Act der Europäischen Union ist das erste umfassende rechtliche Rahmenwerk weltweit, das speziell die Nutzung und Entwicklung von Künstlicher Intelligenz regelt. Ziel des Gesetzes ist es, die Risiken von KI zu minimieren und gleichzeitig die Innovation zu fördern. Der KI-Act definiert verschiedene KI-Risikokategorien und legt spezifische Anforderungen für Unternehmen fest, die KI-Systeme entwickeln, verkaufen oder implementieren.

Der Gesetzesentwurf kategorisiert KI-Systeme in vier Risikostufen:

  1. Unakzeptables Risiko: KI-Systeme, die ein unakzeptables Risiko für die Gesellschaft darstellen, wie z.B. autonome Waffensysteme oder Social Scoring, sind verboten.
  2. Hohes Risiko: KI-Systeme, die signifikante Auswirkungen auf Sicherheit und Grundrechte haben (z.B. in der Medizin, beim autonomen Fahren, in der Justiz oder bei biometrischer Identifikation), unterliegen strengen Auflagen.
  3. Geringes Risiko: KI-Anwendungen, die minimalen Risiken ausgesetzt sind, wie z.B. Chatbots oder KI-basierte Spiele, erfordern keine speziellen Anforderungen, aber Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie keine negativen Auswirkungen haben.
  4. Minimalrisiko: Diese Kategorie umfasst KI-Systeme, die keine besonderen Auflagen erfordern.

Pflichten für Unternehmen

Die Einführung des KI-Acts bringt erhebliche Änderungen für Unternehmen mit sich, die KI-Technologien entwickeln oder in ihren Arbeitsprozessen einsetzen. Insbesondere Unternehmen, die KI-Systeme für hochrisiko- oder risikoreiche Anwendungen nutzen, müssen sich auf eine Reihe von gesetzlichen Anforderungen einstellen. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

Risikobewertung und Klassifizierung

Unternehmen müssen die KI-Systeme, die sie entwickeln oder implementieren, gemäß den Vorgaben des KI-Acts einer Risikobewertung unterziehen. Die KI-Systeme müssen in die entsprechende Risikokategorie eingestuft werden. Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre KI-Anwendungen nicht in unakzeptable Risiken fallen und bei hochriskanten Systemen entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung treffen.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Für Unternehmen, die hochriskante KI-Systeme betreiben, sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit zentrale Anforderungen. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Funktionsweise ihrer KI-Systeme für betroffene Personen und Aufsichtsbehörden nachvollziehbar ist. Dazu gehört unter anderem, dass betroffene Nutzer informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren. In vielen Fällen müssen Unternehmen auch Mechanismen zur Erklärung und Überprüfung der Entscheidungen der KI bereitstellen.

Überwachung und Kontrolle von KI-Systemen

Unternehmen, die KI-Systeme in risikoreichen Bereichen einsetzen, müssen ständige Überwachungsmaßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Systeme zu gewährleisten. Die KI-Systeme müssen regelmäßig auf ihre Auswirkungen auf die Grundrechte und -freiheiten von Einzelpersonen überprüft werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen Verantwortliche einsetzen müssen, die die KI-Systeme kontinuierlich überwachen und potenzielle Risiken schnell identifizieren und beheben.

Datenschutz und Sicherheit

Der Schutz personenbezogener Daten steht im Zentrum des KI-Acts. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die KI-Systeme mit den geltenden Datenschutzbestimmungen wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) übereinstimmen. Die Verarbeitung von Daten durch KI muss stets auf rechtmäßiger Grundlage erfolgen, und es sind alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Daten vor Missbrauch zu ergreifen. Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, dass KI-Systeme nicht anfällig für Sicherheitslücken sind, die zu Datenschutzverletzungen führen könnten.

5. Menschenrechte und ethische Verantwortung

Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen, müssen auch sicherstellen, dass ihre Anwendungen keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte haben. Besonders in Bereichen wie Gesundheit, Arbeit und Justiz müssen die eingesetzten KI-Systeme sicherstellen, dass keine Diskriminierung oder unfaire Behandlung auf Basis von Rasse, Geschlecht, Alter oder anderen persönlichen Merkmalen erfolgt. Der KI-Act verlangt, dass Unternehmen ethische Standards entwickeln und regelmäßig prüfen, ob ihre KI-Systeme diesen Standards entsprechen.

Dokumentation und Reporting

Unternehmen müssen umfangreiche Dokumentationen über ihre KI-Systeme führen. Diese Dokumentationen müssen Informationen über die Funktionsweise, den Einsatz und die Überwachung der KI-Systeme enthalten. In einigen Fällen müssen Unternehmen regelmäßig Bericht erstatten, insbesondere wenn sie hochriskante KI-Systeme betreiben. Diese Berichte können von Aufsichtsbehörden überprüft werden, die die Einhaltung des KI-Acts überwachen.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Verpflichtungen des KI-Acts haben tiefgreifende Auswirkungen auf Unternehmen, die KI-Technologien einsetzen oder entwickeln. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die erforderlichen Schritte zur Risikobewertung und -minderung unternehmen und Transparenz in ihren Prozessen gewährleisten. Unternehmen müssen zudem erhebliche Ressourcen für die Schulung ihrer Mitarbeitenden und die Implementierung von Kontrollmechanismen aufwenden, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur eine rechtliche Verantwortung, sondern auch eine Chance, Vertrauen und Akzeptanz für ihre KI-Technologien zu gewinnen. Durch die Einhaltung der ethischen Standards und die Sicherstellung der Transparenz können Unternehmen das Vertrauen der Konsumenten und der Aufsichtsbehörden gewinnen, was letztlich zu einer nachhaltigeren Nutzung von KI-Technologien führt.

Awareness Test im Rahmen des KI-Acts

Wir haben in unserem Quiz einige Fragen, die sich mit dem KI-Act und User und Unternehmens-Awareness beschäftigen, für Sie vorbereitet:

Fazit

Der KI-Act der Europäischen Union stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch eine Chance, den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von KI zu fördern. Unternehmen müssen sich intensiv mit den Anforderungen des Gesetzes auseinandersetzen und sicherstellen, dass ihre KI-Anwendungen transparent, sicher und ethisch einwandfrei sind. Die Einhaltung des KI-Acts wird nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, sondern auch das Vertrauen der Nutzer und der Öffentlichkeit in die Technologie stärken. In einer Welt, in der KI immer mehr Einzug in unser Leben hält, wird dieser Gesetzesentwurf für Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein, um die Balance zwischen Innovation und Verantwortung zu wahren.

Der KI-Act muss bis spätestens 2. August 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein. Sie sollten Sich aber schon jetzt darauf vorbereiten und den Nutzen der KI schon vorher ausnutzen.

Weiterführende Quellen: EU-Parlament – der KI Act


KI – Gesichtertausch 1.0

Name:

KI – Gesichtertausch

Version: 1.0
Beschreibung: Auf dieser Website gibt man ein Originalbild, das ein oder mehrere Gesichter enthält und ein eigenes Bild in den Dialog. Danach werden bei Face Swap das eine, bei Multi Face Swap alle Bilder, die erkannt wurden, durch das/die eigenen Gesichter getauscht
Support-E-Mail:
Support-Telefon:
Lizenz-Art: kostenfrei
Herstellerseite: https://aifaceswap.io/#face-swap-playground
JA   Link geprüft am: Fr 25.04.2025
Bewertung: 0   0 von 10
Listen-ID: 1830

WinDirStat 2.2.2.2025.01

pic
Name:

WinDirStat

Version: 2.2.2.2025.01
Beschreibung: Verzeichnis-Belegt-Statistiken erstellen und grafisch nach Ordnern (drillbar) oder als farbiges Diagramm oder als Auflistung nach Dateityp darstellen. Alternative zu TreeSizeFree. Ein Fork (s. Downloadlink=diesen Download nehmen) hat neueren Stand als das Projekt auf der Website und alles in einer Datei, die nicht installiert werden muss. Das Originalprojekt ist hier: https://github.com/windirstat/windirstat
Lizenzgeber: Windirstat Project
Support-E-Mail: support@windirstat.net
Support-Telefon:
Lizenz-Art: GPL-Lizenz, kostenfrei
Lizenzquelle: auf der Internetseite mit dem Quellcode
Installations-Ziele: Server | Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy, Portable
Herstellerseite: https://github.com/windirstat/windirstat
JA   Link geprüft am: Fr 25.04.2025
Bewertung: 10   10 von 10
Listen-ID: 598

Dymo Connect 1.4.6.37

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Name:

Dymo Connect

Version: 1.4.6.37
Beschreibung: Software für USB Dymo Labelwriter Beschriftungsgeräte (MSI-Datei über Aufruf C:/temp/DCDSetup.exe /s /x /b ´´c: emp´´ /v ´´/qn´´ extrahieren und danach nur MSI installieren. Ansonsten wird Bonjour und unnützes Zeug mit installiert). Nachfolger von Dymo Label Software. Achtung Verschlechterung mit neueren Versionen! Nur bis Version 1.4.6 läuft Dymo Software, ohne das Windows Desktop Runtime Host installiert sein muss!!!
Lizenzgeber: Newell Brands A/S
Support-E-Mail: support@dymo.com
Support-Telefon: 0800 000 248
Lizenz-Art: kostenfrei
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy
Herstellerseite: https://www.dymo.de/support?cfid=online-support
Bewertung: 4   4 von 10
Listen-ID: 39

In eigener Sache - 30 Jahre

30 Jahre IT-Kompetenz und Leidenschaft: Patrick Bärenfänger feiert Jubiläum im Atruvia-Konzern

Münster, 2025 – Es gibt Jubiläen, die mehr sind als nur ein Blick zurück – sie erzählen eine Geschichte von Engagement, Wandel und bleibendem Einfluss. Patrick Bärenfänger feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Jubiläum im Atruvia-Konzern – eine bemerkenswerte Reise, die 1995 im GAO Computerhaus Münster begann und ihn heute als geschätzten Ausbilder, Blogger und IT-Sicherheitsexperten bei der GWS Gesellschaft für Warenwirtschafts-Systeme mbH etabliert sieht.

Von der GAO zum Digitalexperten

Seine Karriere startete Bärenfänger nach Ausbildung und Studium im technischen Umfeld des GAO Computerhauses, wo er früh sein Talent für IT-Infrastrukturen und Netzwerke zeigte. Mit der Fusion zur Ratiodata vertiefte er seine Expertise, vor allem in den Bereichen Systemadministration und IT-Support – eine Zeit, in der der technologische Wandel der 2000er Jahre das Arbeitsumfeld stark veränderte und ihn zu einem gefragten Problemlöser machte. Während seiner Zeit im GAO Computerhaus Münster erwarb er nicht nur fundierte Kenntnisse in IT-Infrastrukturen und Netzwerken, sondern qualifizierte sich auch durch IBM-Zertifizierungen als OS/2-Engineer und OS/2-Lanserver-Engineer. Diese frühen Spezialisierungen legten den Grundstein für seine spätere Expertise in Systemadministration und Netzwerktechnologien.

Ankommen bei der GWS – Ausbildung mit Herzblut und Freude

2002 wechselte Patrick Bärenfänger zur GWS – und fand hier nicht nur seine berufliche Heimat, sondern auch seine Berufung: die Ausbildung der Systemkoordinierenden. Mit viel Herzblut und fachlichem Know-how begleitet er seither junge Talente durch die komplexe Welt der IT-Systeme. Seine Seminare und Schulungen sind nicht nur fundiert, sondern auch unterhaltsam – kein Wunder, dass er bei seinen „Schützlingen“ Kultstatus genießt. Neben seiner Tätigkeit als Ausbilder erweiterte Patrick kontinuierlich seine sicherheitsrelevanten Kompetenzen. Besonders hervorzuheben ist seine erfolgreiche Qualifizierung beim TÜV Rheinland als IT-Security Manager (TÜV) sowie IT-Security Auditor (TÜV). Diese Zertifizierungen unterstreichen seine Rolle als anerkannter Experte für IT-Sicherheit im Kundenkreis der GWS .

Blogger, Netzwerker, Security-Profi

Neben seiner Ausbildungstätigkeit ist Bärenfänger seit Jahren auch als aktiver Blogger bekannt. In seinen Beiträgen gibt er Einblicke in aktuelle IT-Trends, hinterfragt kritisch Entwicklungen in der IT-Sicherheit und teilt sein Wissen mit einer wachsenden Community. Als Experte für IT-Sicherheit engagiert er sich zudem in Projekten zur Absicherung von Infrastrukturen und berät Fachbereiche in Sicherheitsfragen.

Die Sammlerfigur: Ein Augenzwinkern zum Jubiläum

Zum 30-jährigen Jubiläum wurde Patrick Bärenfänger auf ganz besondere Weise geehrt: mit einer Action-Sammlerfigur (vom Planeten Gemini), die ihn in typischer Pose mit Laptop, Kaffeetasse und dem charakteristischen verschmitzten Lächeln zeigt – stilecht mit Hoodie und USB-Stick als „Gadget“. Die Figur wurde in limitierter Auflage gefertigt und ist bereits jetzt ein begehrtes Sammlerstück unter Kolleginnen und Kollegen – ein humorvoller, aber treffender Tribut an eine außergewöhnliche Persönlichkeit im Konzern.

Patrick Bärenfänger steht wie kaum ein anderer für Beständigkeit, Wandelbereitschaft und Begeisterung für IT – und für drei Jahrzehnte, in denen er nicht nur Systeme, sondern auch Menschen verbunden hat. Wer wissen möchte, wie ein Bärenfänger seiner klassischen Arbeit nachgeht, greift auf die Action Sammlerfigur zurück.

Die – Microsoft 365 Copilot und Google Gemini Flash 2.0 gratulieren zu 30 Jahren voller Innovation, Engagement und Teamgeist!


XMIND8 3.7.9.452

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Name:

XMIND8

Version: 3.7.9.452
Beschreibung: Mindmapping Software, zum Öffnen und bearbeiten von .xmind Dateien (nur XMind8 ist Open Source, nicht die Pro Version und auch nicht Version 2022). Benötigt 32-Bit-Java8-Runtime. Für eine portable Version Download mit Innoex entpacken, die Inhalte des JRE Ordners löschen und dort die aktuelle JAVA JRE Version von OpenJDK Eclipse Adoptium (Hotspot, JRE8/x86.ZIP) einsetzen. Keine neuere Java Version möglich als 8. XM8 ist LOG4J-frei. JRE8 aktualisiert, Version siehe letzte Zahl.
Lizenzgeber: XMind Ltd, Hong Kong
Support-E-Mail: support@xmind.net
Support-Telefon:
Lizenz-Art: GPL-Lizenz, kostenfrei
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy, Repack
Herstellerseite: https://xmind.app/download/xmind8/
Bewertung: 6   6 von 10
Listen-ID: 244

TV-Browser 4.2.7.0.27-6

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Name:

TV-Browser

Version: 4.2.7.0.27-6
Beschreibung: TV-Programm-Zeitschrift (EPG) kostenlos, transportable Version installieren. Benötigt JAVA-Runtime Eclipse Temurin Adoption JRE 11 in 64-Bit (Hotspot .zip) das nicht installiert werden muss, sondern im Unterordner JAVA abgelegt wird. Einige Beschreibungen fehlen, da sie nur mit EPG Donate Spende freigeschaltet werden. Ansonsten recht leistungsfähig und übersichtlich. Repack: Ordner settings/tvdata: nur die Dateien in dem Ordner löschen, Unterordner stehen lassen
Lizenzgeber: TV-Browser Projekt
Support-E-Mail: support@tv-browser.org
Support-Telefon:
Lizenz-Art: kostenfrei
Lizenzquelle: auf der Internetseite
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy, Repack
Herstellerseite: https://www.tvbrowser.org/index.php?id=tv-browser
Bewertung: 7   7 von 10
Listen-ID: 373

Eclipse Temurin JRE mit Hotspot 11.0.27.6

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Name:

Eclipse Temurin JRE mit Hotspot

Version: 11.0.27.6
Beschreibung: 64-Bit Open Source Runtime GPLv2 Binaries, kompatibel mit JRE 11 mit Longterm Support, Ausführen von Java Programmen, kein Browserplugin! wird eine ältere Version Java 8 benötigt, bitte Version auf der Adoptium Seite prüfen. Bei 8 wird meistens die 32-Bit Version benötigt, 32/64 können parallel installiert werden. .msi Paket installieren und alle Optionen ankreuzen, damit es kompatibel zur ehemaligen Oracle Variante wird.
Lizenzgeber: Eclipse Adoptium
Support-E-Mail: support@elster.de
Support-Telefon: 0800 523 5055
Lizenz-Art: GPL-Lizenz, kostenfrei
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Server | Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy
Herstellerseite: https://adoptopenjdk.net/nightly.html?variant=openjdk8&jvmVariant=hotspot
JA   Link geprüft am: Do 24.04.2025
Bewertung: 8   8 von 10
Listen-ID: 256

FileZilla 3.69.1

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Name:

FileZilla

Version: 3.69.1
Beschreibung: FTP-Client: FTP Datentransfer Programm zum Übertragen von Dateien mit SFTP und FTPS-Möglichkeit, ähnlich aufgebaut wie der Norton Commander (Explorer linke Seite: Mein Rechner, rechte Seite Verzeichnisstruktur Anbieter). Auch für den fortgeschrittenen Transfer von Webseiten-Inhalten und Websicherungen geeignet. Bitte die 64-Bit-Version verwenden. Bugfixes, Stabilisierungen
Lizenzgeber: Filezilla Project
Support-E-Mail: support@filezilla-project.org
Support-Telefon:
Lizenz-Art: GPL-Lizenz, kostenfrei
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy, Repack
Herstellerseite: https://filezilla-project.org/download.php?show_all=1
JA   Link geprüft am: Do 24.04.2025
Bewertung: 10   10 von 10
Listen-ID: 50

Foxit PDF Reader 2025.1.0.27937

Name:

Foxit PDF Reader

Version: 2025.1.0.27937
Beschreibung: PDF-Betrachter, enthält Adware oder muss lizensiert werden. Bitte entfernen
Lizenzgeber: Foxit Coroporation
Support-E-Mail: support@foxit.com
Support-Telefon: 0800 182 384
Installations-Ziele: bitte deinstallieren
Bewertung: 1   1 von 10
Listen-ID: 515

Gestatten: Sora, Bilder und Videos

Nein, kein Bond-Girl, sondern eine (noch) experimenteller Algorithmus der von OpenAI, mit dem man Remixe aus Bildern erstellen kann. So wird aus dem eigenen Konterfei beispielsweise ein Kinoplakat oder man sitzt im Oval Office. Inspiration kann man sich in der Galerie holen. 6 Bilder pro Tag sind mit dem kostenlosen Konto möglich.

Wer auch Videos erstellen möchte, muss einen der Bezahlpläne haben. Damit lassen sich allerdings nur kurze Clips erstellen. Mit der Profilizenz sollen auch längere Videos mit Ton möglich sein.

Die Schattenseite: Deep Fakes von der Wirklichkeit zu unterscheiden wird immer schwieriger. Man muss also aufpassen, wenn man Bilder in den Medien sieht, wie weit sie echt sind. Deshalb ist hier auch alles mit „KI“ getaggt, was von der KI mit meinem Gesicht erstellt wurde.


Smart Switch 4.3.24062.1

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Name:

Smart Switch

Version: 4.3.24062.1
Beschreibung: Achtung: Die Store App Version 5 kann nicht mehr auf Onedrive sichern! Downloads und Updates jetzt nur noch über den Microsoft Store/Unternehmensportal. Samsung Smartphones: Windows-Werkzeug Programm zur Datensicherung, Einstellungen, Firmware-Pre-Download, Outlook-Synchronisation. Auf dem Smartphone muss die Smart Switch App installiert sein. Ist die App auf zwei Telefonen installiert, können die Daten und Einstellungen vom (alten) auf das (neue) Handy migriert werden.
Lizenzgeber: Samsung
Support-E-Mail: support@samsung.com
Support-Telefon: 0800 726 7864
Lizenz-Art: kostenfrei auch kommerziell
Lizenzquelle: im Installationspaket
Installations-Ziele: Client oder AVD
Herkunft: Internet
Installationsart: Deploy
Herstellerseite: https://downloadcenter.samsung.com/content/SW/201809/20180918154502684/SmartSwitchPC_setup.exe
Bewertung: 5   5 von 10
Listen-ID: 292