wer#Rechnungen als E-Mail mit PDF-Anhang an Kunden verschickt, hat nach §11 UStG nach wie vor die Verpflichtung, den Nachweis der Echtheit des Rechnungs-Dokuments zu erbringen. Bei Steuerprüfungen von Rechnungsempfängern fordern die Prüfer meist vom Rechnungsaussteller den Nachweis über alle ausgestellten Rechnungen von bis zu 5 Jahren.
Der immer noch komfortabelste Ausweg aus dieser Situation: Rechnungen digital signieren. Der beste Nebeneffekt ist, dass für den Rechnungsempfänger klar der Absender erkennbar ist und man diese Rechnungen leichter von Fake-Rechnungen mit Trojanern unterscheiden kann.
Der Dienst ist ab sofort noch komfortabler, da die Signatur nun in die PDF-Datei integriert wird. Auch der Prüfbericht wird in den E-Mail-Body geschrieben:
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E-Mail mit Anschreiben VR-234567.PDF Datei mit Rechnung VR-234567.PKCS7 Datei mit Signatur zur PDF VR-234567.HTML Datei mit Prüfbericht |
E-Mail mit Anschreiben und Prüfbericht VR-234567-signed.PDF Datei mit Rechnung und integrierter Signatur |
Wer selbst überprüfen möchte (bzw. die Steuerprüfer tun das), kann weiterhin das kostenlose SecSigner Programm von Seccommerce nutzen. Vorteil: Es muss nur noch die zu prüfende PDF Datei eingereicht werden und nicht zusätzlich die PKCS7-Datei.
Eine Manipulation der Original PDF-Datei lässt sich damit allein bei Vorhandensein dieser PDF prüfen.
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