SPAM in Briefform – IT-Sicherheit

obwohl diese Art der Werbung auch in Briefform schon länger nicht mehr zulässig ist, versucht eine „Firma“ aus Darmstadt immer noch Kunden zu verunsichern.

An die Adresse c/o Geschäftsführung und mit der Anrede Sehr geehrte Geschäftsführung – die schon auf den ersten Eindruck auf einen SPAM-Roboter hindeutet (wer eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen unterhält, kennt den Geschäftsführer beim Namen). In der Adresszeile wird die deutsche Flagge angedruckt, was auch offiziellen Charakter haben soll.

In den nächsten Zeilen liest der SPAM-Roboter die DNS-Einträge des Unternehmens aus und erweckt den Eindruck, dass beispielsweise die Internetseiten öffentlich zu präsentieren ein Risiko darstellt.

Danach wird die „Geschäftsführung“ aufgefordert, Kontakt aufzunehmen, um das detaillierte Ergebnis anzufragen.

Dieses Roboter-Schreiben gehört sofort in die Ablage P!

Ungeachtet des Schreibens sollte jedes Unternehmen dennoch den BSI Grundschutz erfüllen und regelmäßig testieren lassen. Dazu gehören auch Firewalls / VPN-Endpunkte der aktuellen Generation und bei Cloud-Einsatz eine CloudGen Firewall.

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Über den Autor:

Patrick Bärenfänger ist TÜV-zertifizierter IT-Security Manager und -Auditor und seit über 32 Jahren in der IT-Branche. Seine Schwerpunkte sind die Ausbildung/Zertifizierung von Systemkoordinatoren, Lizenz-Audits und IT-Systemprüfungen nach BSI-Grundschutz-Katalogen und IDW PS 330 und die Intrastruktur-Analyse und -Optimierung.

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