Management-Zusammenfassung:
Cyberangriffe zählen heute zu den größten Geschäftsrisiken – unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder gesetzlicher Betroffenheit durch NIS2. Ransomware, Phishing und Datenexfiltration treffen nicht „nur regulierte Unternehmen“, sondern alle Organisationen mit IT‑gestützten Geschäftsprozessen.Auch Unternehmen ohne NIS2‑Pflicht stehen unter zunehmendem wirtschaftlichem Druck. Cyber‑Versicherer, Banken, Wirtschaftsprüfer und Kunden verlangen belastbare Sicherheits‑ und Notfallnachweise. Ein einmaliger oder veralteter Sicherheitscheck reicht dafür nicht aus.
Regelmäßige IT‑Sicherheitschecks und Folgeaudits nach BSI‑Standards sind daher kein optionales Compliance‑Projekt mehr, sondern ein zentrales Instrument des unternehmerischen Risikomanagements.
Cyberangriffe nehmen zu – Gesetze schützen nicht
Cyberangriffe wie Ransomware, Phishing und gezielte Datenexfiltration treffen Unternehmen aller Größen und Branchen. Angreifer unterscheiden nicht zwischen „NIS2‑pflichtig“ und „nicht betroffen“. Entscheidend sind technische Schwächen, fehlende Prozesse und mangelnde Vorbereitung.
Viele Unternehmen wiegen sich in falscher Sicherheit, weil sie formal nicht unter das NIS2UmsuCG oder das BSI‑Gesetz fallen. Diese Annahme ist gefährlich: Ein Cyberangriff ist kein Rechtsproblem, sondern ein Betriebsrisiko.
Warum IT‑Sicherheit nach BSI‑Standards unverzichtbar ist
BSI‑Standards (200‑1 bis 200‑4) gelten als anerkannter Referenzrahmen, um ein angemessenes und nachweisbares Sicherheitsniveau zu bewerten. Der IT‑Sicherheitscheck dient dabei als strukturierte GAP‑Analyse, mit der bestehende Abweichungen, Risiken und fehlende Maßnahmen identifiziert und dokumentiert werden. Erst die anschließende Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen kann dazu beitragen, Haftungsrisiken zu reduzieren, die Versicherbarkeit zu verbessern, das Vertrauen von Kunden und Partnern zu stärken und Ausfallzeiten im Ernstfall zu verkürzen.
Er bietet:
- eine strukturierte Analyse technischer, organisatorischer und personeller Schwachstellen.
- klare Handlungsempfehlungen auf Basis des BSI‑Grundschutzes.
- einen belastbare GAP-Analyse zur Vorlage gegenüber Geschäftsführung, Versicherern, Banken und Kunden.
Der BSI‑Grundschutz ist kein reines Compliance‑Thema, sondern ein betriebswirtschaftliches Risikomanagement‑Instrument.
NIS2 regelt Pflichten – BSI regelt Sicherheit
Die NIS2‑Richtlinie definiert, wer gesetzlich melden muss. Der BSI‑Grundschutz definiert, wie Unternehmen sich wirksam schützen.
Auch Unternehmen ohne NIS2‑Pflicht stehen unter Druck:
- Geschäftsführungen haften für angemessene IT‑Sicherheitsmaßnahmen (z. B. DSGVO Art. 32).
- Cyber‑Versicherer verlangen ISMS‑Nachweise und Notfallpläne.
- Banken und Wirtschaftsprüfer berücksichtigen den IT‑Sicherheitsstatus.
- Kunden und Verbünde fordern Sicherheitsnachweise in der Lieferkette.
Was nicht gesetzlich Pflicht ist, wird wirtschaftlich Pflicht.
Achtung: Ihr letztes Audit ist älter als 12 Monate?
Ein Audit ist keine einmalige Maßnahme, sondern eine Momentaufnahme. Bereits nach 12 Monaten verliert ein Sicherheitscheck seine Aussagekraft.
Gründe dafür sind unter anderem neue Angriffsmethoden, veränderte IT‑Infrastrukturen (Cloud, Microsoft 365, Homeoffice) sowie aktualisierte BSI‑Standards und regulatorische Anforderungen.
Ein veraltetes Audit kann im Ernstfall zu Versicherungsablehnung, Haftungsfragen und längeren Ausfallzeiten führen.
Warum auch Unternehmen ohne NIS2‑Pflicht Folgeaudits benötigen
Die Folgen eines Cybervorfalls sind für alle Unternehmen identisch:
- Produktions‑ oder Betriebsstillstand.
- hohe Wiederherstellungskosten.
- Reputations‑ und Vertrauensverlust.
- mögliche DSGVO‑Bußgelder.
Regelmäßige Folgeaudits bieten eine aktuelle Risikobewertung, ermöglichen proaktive Sicherheitsverbesserungen, erhöhen die Versicherbarkeit und liefern belastbare Nachweise für Kunden, Banken und Prüfer.
Empfohlen wird ein jährliches Folgeaudit nach BSI‑Standards mit einem Intervall von maximal 12 Monaten.
BSI‑Standards 200‑1 bis 200‑4 – ganzheitlich statt punktuell
Ein moderner IT‑Sicherheitscheck umfasst mehr als Technik:
- BSI 200‑1: ISMS und Governance, klare Verantwortlichkeiten.
- BSI 200‑2: Sicherheitskonzept und strukturierte Maßnahmen.
- BSI 200‑3: Risikoanalyse und Bewertung geschäftskritischer Risiken.
- BSI 200‑4: Notfallmanagement und schnelle Wiederherstellung.
Erst die Kombination dieser Standards schafft echte Resilienz.
Fazit: Handeln Sie, bevor es zu spät ist
Jeder Tag ohne aktuellen IT‑Sicherheitscheck und Notfallplan erhöht Ihr Risiko. Ein IT‑Sicherheitscheck nach BSI‑Standards trägt zur Absicherung der Geschäftsführung, Voraussetzung für Versicherbarkeit, Vertrauensnachweis für Kunden und Partner sowie Grundlage für schnelle Wiederanlaufzeiten im Ernstfall bei.
Das gilt unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt oder nicht.
Nächster Schritt
- IT‑Sicherheitscheck nach BSI‑Standards.
- Notfallplan und Risikoanalyse nach BSI 200‑3 und 200‑4.
- Regelmäßige Folgeaudits zur nachhaltigen Absicherung.

Auch wer nicht vom am 15.12.2025 verabschiedeten NIS2UmsuCG betroffen ist, kann keine neue Cyber-Versicherung abschließen. Bei vorhandenen Versicherungen wird in letzter Zeit der Selbstbehalt gnadenlos erhöht, wenn Grundschutz nicht erreicht ist.