Datenschutz-Grundverordnung DSGVO
verschärft Datenschutzgesetz ab 28.05.2018 auch nach deutschem Recht. Wie sind Sie darauf vorbereitet? Bei der Prüfung auf IT-Sicherheit nach BSI Grundschutz sind auch Themen aus der Datenschutz-Grundverordnung #DSGVO relevant, daher können wir Sie in Teilbereichen aus der Perspektive der IT-Sicherheit wie folgt unterstützen: IT-Sicherheitscheck Bei diesem #Testat wird eine Bestandsaufnahme auf Basis vom #BSI-Grundschutz Katalog 200-1 und dem Prüfungs-Standard 330 des IDW erstellt. Da neben der IT-Sicherheit auch organisatorische und Datenschutz-Themen beleuchtet werden, erhalten Sie dadurch auch Einblicke, was zu Gunsten der IT-Sicherheit zu tun ist.Das Testat wird durch einen TÜV-zertifizierten IT-Security Manager/Auditor erstellt. Dieses kann in der Regel auch bei Terminen mit Banken/Versicherungen und dem Verbandsprüfer vorgelegt werden und Einfluss auf ein positives Rating haben. Wichtiger Hinweis: Der IT-Sicherheitscheck ist keine Datenschutz-Beratung, der Prüfer ist kein Datenschutz-Beauftragter und die Pflicht, einen solchen auszubilden und die resultierenden Maßnahmen durchzuführen obliegt Ihnen.
verschärft Datenschutzgesetz ab 28.05.2018 auch nach deutschem Recht. Wie sind Sie darauf vorbereitet? Bei der Prüfung auf IT-Sicherheit nach BSI Grundschutz sind auch Themen aus der Datenschutz-Grundverordnung #DSGVO relevant, daher können wir Sie in Teilbereichen aus der Perspektive der IT-Sicherheit wie folgt unterstützen: IT-Sicherheitscheck Bei diesem #Testat wird eine Bestandsaufnahme auf Basis vom #BSI-Grundschutz Katalog 200-1 und dem Prüfungs-Standard 330 des IDW erstellt. Da neben der IT-Sicherheit auch organisatorische und Datenschutz-Themen beleuchtet werden, erhalten Sie dadurch auch Einblicke, was zu Gunsten der IT-Sicherheit zu tun ist.Das Testat wird durch einen TÜV-zertifizierten IT-Security Manager/Auditor erstellt. Dieses kann in der Regel auch bei Terminen mit Banken/Versicherungen und dem Verbandsprüfer vorgelegt werden und Einfluss auf ein positives Rating haben. Wichtiger Hinweis: Der IT-Sicherheitscheck ist keine Datenschutz-Beratung, der Prüfer ist kein Datenschutz-Beauftragter und die Pflicht, einen solchen auszubilden und die resultierenden Maßnahmen durchzuführen obliegt Ihnen.