Datenschutz-Grundverordnung DSGVO

verschärft Datenschutzgesetz ab 28.05.2018 auch nach deutschem Recht. Wie sind Sie darauf vorbereitet?

Bei der Prüfung auf IT-Sicherheit nach BSI Grundschutz sind auch Themen aus der Datenschutz-Grundverordnung relevant, daher können wir Sie in Teilbereichen aus der Perspektive der IT-Sicherheit wie folgt unterstützen:

IT-Sicherheitscheck

Bei diesem wird eine Bestandsaufnahme auf Basis vom Katalog 200-1 und dem Prüfungs-Standard 330 des IDW erstellt. Da neben der IT-Sicherheit auch organisatorische und Datenschutz-Themen beleuchtet werden, erhalten Sie dadurch auch Einblicke, was zu Gunsten der IT-Sicherheit zu tun ist.
Das Testat wird durch einen TÜV-zertifizierten IT-Security Manager/Auditor erstellt. Dieses kann in der Regel auch bei Terminen mit Banken/Versicherungen und dem Verbandsprüfer vorgelegt werden und Einfluss auf ein positives Rating haben. Wichtiger Hinweis: Der IT-Sicherheitscheck ist keine Datenschutz-Beratung, der Prüfer ist kein Datenschutz-Beauftragter und die Pflicht, einen solchen auszubilden und die resultierenden Maßnahmen durchzuführen obliegt Ihnen.

Verwandte Beiträge
Über den Autor:
Patrick Bärenfänger ist Ihr Experte für IT-Sicherheit und IT-Systeme mit TÜV-Zertifizierungen als IT-Security Manager und -Auditor und über 33 Jahren IT-Erfahrung. Er bietet Ihnen professionelle Dienstleistungen in den Bereichen: Ausbildung und Zertifizierung von Systemkoordinierenden, Infrastruktur-Analyse und -Optimierung zur Azure-Cloud-Migration, IT-Systemprüfungen und Notfallplan/Risiko-Analyse nach anerkannten Standards BSI-Grundschutz und IDW PS330 und Anwendung der künstlichen Intelligenz in der Praxis.