Re-Imaging-Recht beinhaltet weiterhin KEIN Upgrade

n rn
Wie Sie in den PURs (Product Use Rights) nachlesen können, ist das Re-Imaging-Recht das Recht, eine Neuinstallation eines oder mehrerer Rechner unter Verwendung des Volumen-Lizenz-Datenträgers und Schlüssels DERSELBEN Version, Edition und Sprache der im Volumenlizenz-Vertrag bezogenen einen Volumenlizenz durchzuführen. In den PUR beinhaltet das RE-Imaging-Recht KEIN Upgraderecht!rnrnDie Lizenz BLEIBT nach dem Re-Imaging weiterhin die OEM-Lizenz des Rechners.rnrnIm Klartext: Wenn Sie ein Re-Imaging durchführen, haben alle Rechner nach wie vor eine Windows 7 Pro OEM Lizenz!rnrnDie Rechner für das bis 29.7.2016 befristete, kostenlose Upgrade MÜSSEN VOR dem Stichtag auf Windows 10-Basis aktiviert werden (Upgrade oder Neu-Installation mit dem Windows 7 OEM-Schlüssel). Die Aktivierung wird auf den Microsoft-Servern gerätebasiert gespeichert. Nach Upgrade der Windows 7 OEM-Lizenz vor dem Stichtag kann der Volumendatenträger und Schlüssel für Re-Imaging verwendet werden. (Post ID:287)n

Verwandte Beiträge
Über den Autor:

Patrick Bärenfänger ist TÜV-zertifizierter IT-Security Manager und -Auditor und seit über 32 Jahren in der IT-Branche. Seine Schwerpunkte sind die Ausbildung/Zertifizierung von Systemkoordinatoren, Lizenz-Audits und IT-Systemprüfungen nach BSI-Grundschutz-Katalogen und IDW PS 330 und die Intrastruktur-Analyse und -Optimierung.

Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert